Windkraftanlage bei Welshofen:Noch nicht entscheidungsreif

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Das Verwaltungsgericht hebt den Ablehnungsbescheid des Landratsamts gegen den Bau dreier Windräder bei Welshofen auf. Am Ziel sind die Kläger aber noch nicht.

Von Renate Zauscher, München/Welshofen

Noch im Frühjahr diesen Jahres schien das Ende für die drei im Buchwald bei Welshofen geplanten Windkraftanlagen gekommen zu sein: Das Landratsamt Dachau hatte den Antrag auf Genehmigung des Projekts im März abgelehnt und dabei mit der Forderung eines unverbauten Blicks auf den Turm der Kirche Sankt Florian in Wiedenzhausen und mit dem Schutz des Landschaftsbildes im Glonntal argumentiert. Gegen den Ablehnungsbescheid hatte die Bürgerwindenergie Erdweg GmbH & Co KG, die die Windräder betreiben will, geklagt und jetzt zumindest einen Teilerfolg erzielt: Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von dessen Präsidentin Andrea Breit hat den Ablehnungsbescheid aufgehoben und die Sache an das Landratsamt zu erneuter Entscheidung zurückverwiesen. Das Landratsamt muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, wobei ein Streitwert von 360 000 Euro festgesetzt wurde.

Die Ablehnungsgründe des Landratsamtes erschienen dem Gericht bei der Verhandlung am Dienstag nicht ausreichend. Schon in einer ersten Verhandlungsrunde im Juli im Erdweger Rathaus hatte Richterin Andrea Breit nach einer Ortsbesichtigung klargestellt, dass sie die Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes nicht als Ablehnungsgrund sehe. Auch jetzt konnten sie die von Seiten des Landesamts für Denkmalschutz vorgetragenen Gründe nicht überzeugen: Das Argument, der Wiedenzhauser Kirche und ihrem Turm komme deshalb mehr Bedeutung als einer normalen Dorfkirche zu, weil sie in früheren Zeiten als Wallfahrtskirche fungiert hatte, war für die Richterin nicht stichhaltig.

Auch die Frage, ob die Planungsunterlagen vollständig und rechtzeitig vor dem Stichtag, von dem an Seehofers 10H-Regelung gegriffen und das Projekt verhindert hätte, beim Landratsamt Dachau vorgelegen haben, spielte in der Verhandlung keine größere Rolle mehr: Die vollständige Vorlage der Unterlagen wurde von Alexander Krug, Abteilungsleiter für Baurecht am Landratsamt, nicht bestritten.

Gutachten als mangelhaft zurückgewiesen

Was das Gericht am Dienstagnachmittag indessen über mehrere Stunden hin beschäftigte, war die Frage, wie ein ornithologisches Gutachten zu bewerten sei, das ein von den Windkraftgegnern der BI "Unser Buchwald" beauftragter Experte erstellt hatte. Dabei ging es um den geschützten Wespenbussard, der im Buchwald nistet. Das Landratsamt hatte auf Grund des Gutachtens und mit Hilfe der Höheren Naturschutzbehörde und des Landesamts für Umweltschutz zuletzt ein Tötungsrisiko im Bereich zweier der drei geplanten Anlagen angenommen. Im Frühjahr hatte das Landesamt jedoch keine Bedenken dazu geäußert. Von Klägerseite wurde der neuen Bewertung widersprochen: Das Gutachten sei mangelhaft, da es den Vorgaben des Windkrafterlasses nicht entspreche, argumentierten Rechtsanwalt Bernd Wust von der Kanzlei Kapellmann und der Biologe Günter Bunze. So sei bei der Bestimmung des Fluggebiets der Vögel mit nur einem statt wie vorgeschrieben zwei Beobachtungsfixpunkten gearbeitet worden. Auch die Beobachtungsdauer mit nur zehn statt 18 Beobachtungszeiträumen sei nicht ausreichend gewesen. Dies hätte die Ergebnisse verfälschen können, sagte Bunze. Richterin Andrea Breit schloss sich dieser Sichtweise an.

Ihr Fazit: Das Landratsamt müsse unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entscheiden und für eine Ablehnung "belastbares" Material beibringen. Eine "Entscheidungsreife" der Sache sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Alexander Krug wies darauf hin, dass dies eine neue Kartierungsrunde im nächsten Jahr bedeuten könne. Er ließ aber auch Kompromissbereitschaft erkennen: "Wir werden die Sache intern noch einmal diskutieren und vielleicht eine Lösung mit Auflagen für die Betreiber finden", sagte er am Rande der Verhandlung.

Erich Wust, Geschäftsführer der WWS Projektbau, die die Anlagen errichten will, hatte zunächst auf die Möglichkeit weiterer Verzögerungen mit sichtlichem Ärger reagiert, sich zuletzt aber doch zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlung gezeigt. Auch Rechtsanwalt Wust sprach von einem Erfolg.

© SZ vom 24.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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