München:Letzte Runde im Gebührenstreit

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Urteil im Fall Purtlhofer Straße soll an diesem Mittwoch fallen

Der Streit um die Gebührenverteilung für den Ausbau der Purtlhofer Straße in Hebertshausen ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht München in die letzte Runde gegangen - das abschließende Urteil wird allerdings erst im Laufe dieses Mittwochs bekannt gegeben.

Zwei Anlieger, die für den Ausbau der Straße im Jahr 2012 von der Gemeinde zur Kasse gebeten wurden, hatten den Gebührenbescheid, wonach die Anlieger 30 Prozent der Gesamtkosten tragen sollten, angezweifelt und dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Beklagte, die Gemeinde Hebertshausen, hatte den insgesamt 15 Anliegern bislang 30 Prozent der Gesamtkosten des Ausbaus in Höhe von 390 000 Euro berechnet. Die Kläger aber monierten, der aufwendige Ausbau sei unnötig gewesen. Außerdem bezeichneten sie die von der Gemeinde vorgenommene Gebührenberechnung schlicht als falsch. Mitunter ging es um die Länge der Straße, an deren Ausbau sich die Anlieger beteiligen sollen.

Tatsächlich kamen die fünf Verwaltungsrichter nach einer Besichtigung der Straße im Juni 2015 zu dem Schluss, dass die Kosten für den Ausbau der Purtlhofer Straße den Anliegern lediglich von der Indersdorfer Straße an bis zur Mariensäule mitauferlegt werden dürfen. Folglich wurde die Gemeinde Hebertshausen aufgefordert, die anfallenden Gebühren nach dem Straßenausbaubeitragsrecht neu zu berechnen. Einem Kläger wurde infolgedessen am Dienstag eine Minderung seines Beitrags um etwa 1500 Euro in Aussicht gestellt. Für den Kläger, der eine Aufhebung des gemeindlichen Beitragsbescheids gefordert hatte, könnte dies zumindest einen Teilerfolg bedeuten.

Für den zweiten Kläger, der einen Kfz-Betrieb in der Purtlhofer Straße betreibt, könnten sich die Beitragskosten hingegen vergrößern. Denn beim Besichtigungstermin stellten die Richter fest, dass mehr als ein Drittel des Grundstücks des Klägers für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Nach jetzigem Stand müsste der Kläger sich mit 10 700 Euro am Ausbau der Straße beteiligen.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts räumte ein, dass der Verhandlungsgegenstand extrem kompliziert sei, "weil die Kläger an vielen verschiedenen Stellschrauben angreifen und wechselseitige Interessen der Anlieger aufeinander treffen". Die Straßenausbaubeiträge führen immer wieder zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und Bürgern.

© SZ vom 13.01.2016 / emo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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