München/Dachau:Lange Haftstrafe für Brandstifter

34-jähriger Dachauer, der eine Pension in Webling angezündet hat, wird nicht wegen Mordversuchs verurteilt.

Von Benjamin Emonts, München/Dachau

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft kam die erste Strafkammer des Landgerichts München II zu dem Schluss, dass der angeklagte 34-jährige Dachauer die 13 Menschen in einer Weblinger Pension nicht habe töten wollen. Richter Thomas Bott verurteilte den Mann wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis.

Die Tat in der Nacht des 16. Februar 2016 hatte der Dachauer nicht von langer Hand geplant. Am Vorabend war er betrunken und wütend auf seine getrennt lebende Frau gewesen. Sie hatte sich mit dem gemeinsamen Sohn vorzeitig von einer Familienfeier in einer Pension in Webling verabschiedet. Im Laufe des Abends rief sie der Dachauer mehrmals vergeblich auf dem Handy an. Gegen 1.40 Uhr schrieb er ihr eine SMS und drohte, das Hotel anzuzünden.

Um 4.30 Uhr warf er einen Brandsatz unmittelbar vor die hintere Türe der Pension, die unter einem Holzdach liegt. Es kam zu einer Explosion, bei der eine Holztruhe und wenig später auch das Fenster zur Speisekammer in Brand gerieten. Ein vorbeifahrender Taxi-Fahrer bemerkte das Feuer und weckte die Bewohner.

Richter Thomas Bott nannte das Urteil eine "51 zu 49 Prozent-Entscheidung" zugunsten des Dachauers. Die Strafkammer berief sich insbesondere auf ein Telefonat, das der Angeklagte über den gesamten Tatverlauf mit seiner neuen Freundin geführt hatte. Er soll ihr unmittelbar nach der Brandstiftung gesagt haben: "Ich habe es getan. Aber du wirst doch nicht ernsthaft glauben, dass ich will, dass meinem Sohn etwas passiert."

© SZ vom 21.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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