Christbaumplantage:Glonnwasser für Christbäume

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Der Landwirt aus dem Landkreis hat jetzt die Genehmigung für eine Frostschutzberegnung und die Bewässerung von Jungbäumen in seinem Zweigbetrieb bei Hörgenbach. (Foto: Toni Heigl)

Das Landratsamt Dachau erteilt einem Landwirt die Genehmigung für eine Wasserentnahme aus der Glonn und aus Drainagen für Frostschutzberegnung und Bewässerung. Doch es gibt Auflagen.

Von Alexandra Vettori, Markt Indersdorf

Das Landratsamt Dachau hat die Erlaubnis zur Frostschutzberegnung einer Christbaumplantage bei Hörgenbach, Markt Indersdorf gegeben. Der Landwirt Stefan Spennesberger muss zwar Vorgaben einhalten, darf aber Wasser aus den bereits bestehenden Drainagen sowie aus der Glonn entnehmen, wenn er die Christbaumkulturen mit feinen Tropfen beregnen muss, um sie vor Frost zu schützen.

Der Landwirt plant, das Wasser aus der Glonn und den Drainagen in einem Becken zu speichern. Ein vergleichbares Becken existiert bereits auf dem Gebiet der Stadt Dachau nördlich von Pellheim.

Für dieses Vorhaben sind mehrere Genehmigungen notwendig. Wie das Landratsamt Dachau mitteilt, hat es als untere Wasserrechtsbehörde nach fachlicher Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt München nun die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. In geringem Umfang dürfen in Trockenzeiten auch Jungpflanzen bewässert werden. Über die Baugenehmigung für das Speicherbecken ist allerdings noch nicht entschieden worden, hierfür läuft ein eigenes Verfahren.

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Der wasserrechtlichen Erlaubnis ist laut einer Mitteilung des Landratsamtes ein aufwendiges Genehmigungsverfahren vorausgegangen, an dem zahlreiche Fachstellen beteiligt waren, wie Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Fischereifachberatung, auch die Öffentlichkeit wurde beteiligt. Aus Sicht der Fachstellen sei in diesem konkreten Fall nicht zu erwarten, dass durch die Entnahme die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigt wird.

Maximal 40 000 Kubikmeter Wasser im Jahr

Die für zehn Jahre erteilte wasserrechtliche Erlaubnis ist an Auflagen gekoppelt. So wurde die jährlich erlaubte Entnahmemenge aus den Drainagen auf 10 000 Kubikmeter Wasser pro Jahr begrenzt. Aus der Glonn dürfen jährlich höchstens 40 000 Kubikmeter entnommen werden, wobei die Summe aus beiden Entnahmepunkten 40 000 Kubikmeter nicht überschreiten darf.

Bei Niedrigwasser darf aus der Glonn gar kein Wasser entnommen werden, vielmehr muss ihr dann auch das Drainagewasser zugeführt werden. Aus dem Fluss darf Wasser zudem nur gepumpt werden, wenn dort höhere Wasserstände herrschen. Sämtliche Auflagen werden vom Wasserwirtschaftsamt München und vom Landratsamt Dachau überwacht. Darüber hinaus muss der Betreiber ein Betriebstagebuch führen und die entnommenen Wassermengen durch geeignete Messgeräte nachvollziehbar dokumentieren.

Auch die Öffentlichkeit kann dem Landwirt auf die Finger schauen: Der Plantagenbetreiber muss an der nahen Brücke über der Glonn nämlich eine von außen deutlich erkennbare Wasserstandsmarkierung, etwa in Form eines Lattenpegels, anbringen. So wird einmal der Niedrigwasserstand und einmal der Wasserstand bei Mittelwasser markiert. Daran könne jeder erkennen, ob gerade Wasser gepumpt werden darf oder nicht.

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