Landkreis Dachau:Ausgebremst

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Der traditionelle Pilgerweg ist durch eine Holzmauer versperrt. Um den Jugendkreuzweg weiter zu folgen mussten die Teilnehmer durch das Wasser schreiten. Kreisrätin Marese Hoffmann will sich trotz Kompromissbereitschaft des Grunstückbesitzers an das Landratsamt wenden.

Olivier Vogel

Nicht nur symbolische Hindernisse galt es beim Jugendkreuzweg am Karfreitag zu überwinden. Eine drei Meter hohe Holzwand mussten die Teilnehmer des alljährlichen stattfindenden Kreuzwegs vom Hasenbergl nach Haimhausen bei einem Übergang des Saubachs in der Nähe des Hackenhofs umgehen, was ihnen zu schaffen machte. "Jahr für Jahr erleben wir auf diesem traditionellen Pilgerweg neue Überraschungen", klagt Marese Hoffmann, die für die Grünen im Kreistag sitzt und seit mehreren Jahren am Jugendkreuzweg teilnimmt, den die Jugendstelle des Dekanats Feldmoching alljährlich organisiert. So seien beispielsweise die in Karten eingezeichneten Wege teilweise gar nicht mehr begehbar, da sie, so Hoffmann, "weggeackert wurden". Ebenso seien viele Behelfsbrücken abgerissen, die Brücke über den Kalterbach mit Maschinen versperrt. Dass aber eine breite Holzwand einen traditionellen Pilgerweg versperrt, hätten die Kreuzwegteilnehmer bisher noch nicht erlebt. So sahen sich die Teilnehmer gezwungen, zusammen mit den begleitenden Jugendpfarrern das hohe Hindernis zu umgehen. Sie hievten ein schweres Holzkreuz über das Wasser und holten sich dabei nasse Füße und Schrammen.

Kreisrätin Marese Hoffmann ärgert sich über eine Holzbarriere, welche die Pilger des Jugendkreuzwegs überwinden müssen. (Foto: DAH)

Seit mehreren Jahrzehnten führt der Jugendkreuzweg am Karfreitag durch das Moos an verschiedenen Bächen vorbei, bis zum Abschlussgottesdienst im Kloster Karmel in Dachau. Die Teilnehmer des Kreuzweges wollen dabei in der christlichen Tradition der Via Dolorosa den schmerzvollen Leidensweg Jesu Christi symbolisch nachempfinden. Dass die Teilnehmer diese Leiden dabei nicht nur symbolisch, sondern beinahe auch am eigenen Leib erfuhren, war dabei nicht geplant. "Wenn wir im Dunkeln angekommen wären, hätten sich die Jugendlichen wahrscheinlich noch mehr verletzt, die Holzwand, die wir umgehen mussten, ist an den Rändern mit Stacheldraht versehen."

Sie wisse zwar, dass es sich bei dem Grundstück, auf dem die Holzwand hingestellt wurde, um Privatbesitz handle. Allerdings, so argumentiert die Kreisrätin, garantiere die bayerische Verfassung den Naturzugang und den Erhalt christlicher Traditionen, zu denen sie auch den Jugendkreuzweg zählt. "Jemand hindert die Jugendlichen daran, diesen Weg zu gehen. Auch wenn der Besitzer formal das Hausrecht hat, so könne er keine Holzwand aufbauen", sagt Hoffmann.

Der Besitzer des Grundstücks am Saubach erklärt auf Anfrage der SZ, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass sein Grundstück Teil eines Kreuzweges sei. Er betont ausdrücklich, dass es sich um Privatgrund handle, und er das Recht habe, eine Holzabsperrung an der Stelle zu errichten. Die Holzwand sei aufgebaut worden, weil in der vergangenen Zeit sehr viele Personen diese Wiese als Trampelpfad missbraucht hätten. Der Grundstücksbesitzer bedauert jedoch, dass die Gruppe Schwierigkeiten auf ihrem Kreuzweg hatte und teilt mit, dass er nichts dagegen habe, wenn ein Mal im Jahr eine Jugendgruppe diesen Weg benutzen würde. Diese Jugendlichen hätten sich nur vorher bei ihm melden müssen, dann hätte er die Absperrung geöffnet. Hoffmann möchte sich mit der Erklärung des Grundstückbesitzers allerdings noch nicht zufrieden geben. Nach der Einschätzung der Kreisrätin ist mit der Errichtung einer Holzwand die "öffentliche Sicherheit gefährdet". In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt wolle sie dafür eintreten, dass der Grundstücksbesitzer sein Hausrecht auf eine andere Weise durchsetzt.

© SZ vom 13.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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