KZ-Gedenkstätte Dachau:Einlass mit Test oder Impfnachweis

Auch an der KZ-Gedenkstätte gelten die sogenannten 3G-Regeln

Weil der Inzidenzwert im Landkreis Dachau den Grenzwert von 50 drei Tage in Folge überschritten hat, gelten im Landkreis nun wieder strengere Regeln, für Menschen die nicht geimpft oder genesen sind. Das trifft auch auf den Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau zu. Hier gelten wie überall die sogenannten 3G-Regeln.

Wer die Gedenkstätte besuchen will, muss deshalb einen digitalen oder schriftlichen Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorweisen können. Die Nachweise können an zwei Punkten zur Kontrolle vorgezeigt werden: entweder an der Infotheke im Besucherzentrum oder an der neuen weiteren Registrierungsstation zwischen Besucherzentrum und ehemaligem Jourhaus. Nach der Verifizierung des Nachweises erhält jeder Besucher, jede Besucherin eine Eintrittskarte mit dem aktuellen Datum. Diese muss aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung, welche entweder über die Luca-App oder ein handschriftliches Formular, das vor Ort erhältlich ist, bewerkstelligt werden kann.

"Die neue Situation stellt uns alle vor Herausforderungen. Unser ganzer Fokus liegt darauf, den Besucherbetrieb weiter aufrechtzuerhalten und die Gedenkstätte sowie das Museum allen Interessierten weiterhin zugänglich zu machen. Eine weitere Schließung möchten wir unbedingt vermeiden", so Gabriele Hammermann, Leiterin der Gedenkstätte. "Wir bitten deshalb auch alle Besucherinnen und Besucher um ihr Verständnis und ihre Mithilfe."

© SZ vom 20.08.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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