Kommunalwahl 2020:Odelzhausen will keine Plakatflut

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Die Parteien dürfen erst von Ende Januar an im Wahlkampf werben

Von Horst Kramer, Odelzhausen

Vor Montag, 20. Januar, werden die Einwohner Odelzhausens und seiner Ortsteile keine Plakate mit den Logos politischer Parteien oder Gruppierungen zu sehen bekommen, die auf die Kommunalwahl am 15. März hinweisen. Und auch in der Zeit bis zur Wahl soll es zu keiner Plakatschlacht kommen. Das zumindest ist das Ziel einer Plakatverordnung, die der Odelzhausener Gemeinderat in seiner vorweihnachtlichen Sitzung einstimmig beschlossen hat. In dem Text heißt es: "Frühestens acht Wochen vor Wahlen (...) kann jede politische Partei, jede Wählergruppe (...) bei der Gemeinde die Genehmigung für das Anbringen und Aufstellen von bis zu zwei Großraumplakaten (...) im Gemeindegebiet beantragen." Die Antragsfrist läuft somit am 19. Januar an. Eine Woche nach der Wahl müssen die Plakate wieder verschwunden sein. Die Maximalgröße der Plakate ist auf 3,60 Meter auf 2,90 Meter beschränkt.

Das ist nicht die einzige Beschränkung für die politische Werbung in der Gemeinde. Das Gremium beschloss ferner, dass weitere bunte Wahlbotschaften bis zu einer Größe von DIN A1 nur auf Tafeln aufgebracht werden dürfen, die von der Gemeinde in allen Ortsteilen aufgestellt werden. Im Hauptort Odelzhausen sind fünf Tafeln vorgesehen, in Sittenbach drei. In den elf weiteren Dörfern wird jeweils eine Plakatwand stehen. "Möglichst zentral", wie Bürgermeister Markus Trinkl (parteifrei) ankündigte. Er räumte ein, dass das in manchen Dörfern nicht möglich sei. Als Beispiel nannte er Hadersried. Die Gemeindeverwaltung stellt diese Tafeln frühestens Ende Januar auf, vom 2. Februar an dürfen sie beklebt werden. Ähnliche Plakatwände sind in Dachau oder Karlsfeld schon seit geraumer Zeit im Einsatz.

Insgesamt addieren sich die Plakate pro Partei und Gruppierung auf die stattliche Summe von 21 Stück. Elisabeth Kappes (BGO) ist das zu viel. Aus zwei Gründen: "Das kostet viel zu viel Geld. Außerdem müssen die Plakate zwischen den Wahlen ja irgendwo aufbewahrt werden." Die Plakatierungsverordnung soll nicht für die Kommunalwahlen 2020, sondern für alle Wahlgänge in den kommenden zwanzig Jahren gelten, ob für Wahlen im Freistaat, in Bund und Europa oder bei Bürger- und Volksbegehren. Trinkl verwies auf einen Grundsatzbeschluss zur politischen Plakatierung aus dem November 2018, bei dem die Anzahl der Botschaften definiert worden war. Bei den Landtagswahlen im Oktober hatten sich vor allem die CSU und die AfD eine regelrechte Plakatschlacht geliefert - kaum ein Antennenmast, kein Ortseingang oder Ortsausgang ohne mehr oder weniger freundlich blickende Köpfe und Kurzparolen. Eigentlich hätte die nun beschlossene Verordnung schon vor der Europawahl im vergangenen Mai greifen sollen, doch juristische Abklärungen hätten einen frühere Vorlage verhindert, berichtete Trinkl einleitend.

Eine große Kampagne für eine bestimmte Person wird den Odelzhausener Bürgerinnen und Bürgern vor der anstehenden Kommunalwahl wohl erspart bleiben - der bisher einzige Kandidat für den Rathauschefsessel ist Amtsinhaber Markus Trinkl. Der 36-Jährige wird von allen Gemeinderatsfraktionen unterstützt, von BGO und FW ebenso wie von CSU und SPD.

© SZ vom 20.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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