Dachauer Volksfest:Kaum Ärger mit dem Rauchverbot

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Dachaus Wirte hatten Schlägereien und fliegende Bierkrüge befürchtet. Nun zeigt sich: Die Sorgen waren unbegründet.

Robert Stocker

Dachau - Die Ordnungshüter waren offenbar selbst überrascht: Kein einziges Mal mussten sie auf dem Dachauer Volksfest gegen renitente Raucher in den Bierzelten einschreiten. Das "Gesetz zum Schutz der Gesundheit", wie das totale Rauchverbot im Behördendeutsch heißt, ist jetzt drei Wochen lang in Kraft. Seitdem registrierte die Dachauer Polizei auch keinen Gesetzesverstoß in Lokalen. Die Betreiber von Bierkneipen und Ecklokalen klagen dagegen schon über verlorene Kunden und fürchten auf lange Sicht um ihre Existenz.

Nicht nur die Polizei war gespannt darauf, wie Besucher des Dachauer Volksfestes auf das Rauchverbot in den Bierzelten reagieren würden. Immer wieder waren aus der Gastronomie Stimmen zu hören, die vor dem Ärger bei Verstößen warnten und selbst Handgreiflichkeiten aus diesem Grund nicht ausschlossen. Umso zufriedener zeigt sich die Polizei, dass sich "die überwiegende Mehrheit von vornherein an das Rauchverbot hielt", wie Polizei-Pressesprecher Michael Richter sagt.

Für die Kontrolle und den Vollzug des Verbots ist die Ordnungsbehörde am Landratsamt Dachau zuständig, doch auch hier gab es mit dem neuen Gesetz bisher keinen Ärger. Nach den neuen Vorschriften dürfen Besucher in Gaststätten nur dann noch rauchen, wenn sie "geschlossenen Gesellschaften" angehören, die für eine Veranstaltung einen abgetrennten Raum oder das gesamte Lokal gemietet haben. Zutritt hat dann nur eine von vornherein begrenzte Zahl geladener Gäste, deren Namen dem Veranstalter bekannt sein müssen. Probleme mit der Kontrolle sieht die Ordnungsbehörde nicht. "Ob jemand einer geschlossenen Veranstaltung angehört, wird sich im Einzelfall schon feststellen lassen", versichert Dagmar Bauer, stellvertretende Leiterin der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt. Kontrollen hinsichtlich des Rauchverbots macht die Behörde in der Regel nur dann, wenn sie Hinweise auf Verstöße hat. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach dem Einzelfall, maximal muss ein Gastwirt bis zu 1000 Euro berappen.

Teuer zu stehen kommt das totale Rauchverbot nach eigener Aussage auch viele Wirte, die kleine Bierkneipen betreiben. Zum Stammpublikum solcher Lokale, wie sie etwa in der Sudetenlandstraße in Dachau-Ost zu finden sind, zählen häufig starke Raucher. Auf den Tischen eines dieser Lokale stehen auch drei Wochen nach Einführung des Rauchverbots noch Aschenbecher. "Ich habe meine Gäste bis jetzt noch rauchen lassen, aber nächste Woche ist dann endgültig Schluss", sagt der Wirt, der selbst seit 52 Jahren qualmt. Wegen des Rauchverbots habe sich ein Dartclub aufgelöst, dessen Mitglieder regelmäßig in seinem Lokal verkehrten. "Diesen Umsatz habe ich jetzt verloren. 90 Prozent meiner Gäste sind Raucher, wir leben davon, dass sie hier rauchen und ihr Bier trinken können", sagt der Wirt. Auch die Mitglieder der Stammtische müssen jetzt zum Rauchen rausgehen. Deshalb hat er den Eingangsbereich vor dem Lokal mit einem Zeltpavillon überdacht.

Nächste Woche feiert er seinen 70. Geburtstag mit einer geschlossenen Gesellschaft, innerhalb der noch geraucht werden darf. Ein letztes Hintertürchen, das er nutzen will. Doch auf lange Sicht erwartet er kräftige Umsatzeinbußen. "Ich kann nicht noch kleinere Brötchen backen, dann muss ich eben aufhören."

© SZ vom 20.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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