Dachauer CSU attackiert SPD:Ärger um Wahlplakate

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Die Dachauer CSU wirft der SPD verfrühtes Plakatieren und somit "vorsätzlichen und dreisten Rechtsbruch" vor.

Die Dachauer CSU wirft der SPD zu frühes Plakatieren vor - ein unfaires Verhalten im Wahlkampf und einen "vorsätzlichen und dreisten Rechtsbruch". Diesen kritisiert der Ortsvorsitzende der Christsozialen in Dachau, Tobias Stephan, "aufs Schärfste". "Gern wird in Wahlkampfzeiten, in denen es ja meistens etwas robuster als gewöhnlich zugeht, das Wort 'Fair Play' bemüht", schreibt er in einer Presseerklärung. "Dahinter versteckt sich der Anspruch, sich, bei aller Härte der politischen Auseinandersetzung, an geltende Regeln und Vereinbarungen zu halten. Gemessen an diesem Anspruch hat die SPD Dachau, die Partei des Oberbürgermeisters, ein grobes Foulspiel begangen."

Der Stadtrat hatte 2016 eine überarbeitete städtische Plakatierungsverordnung beschlossen. In dieser ist geregelt, ab wann im Stadtgebiet auf genehmigten Einzelständern im öffentlichem Raum plakatiert werden darf, nämlich exakt sechs Wochen vor der Wahl, also ab Sonntag, 2. Februar. Dies wurde dem CSU-Ortsverband vom Leiter des städtischen Rechtsamtes bestätigt. "Sechs Wochen sind sechs Wochen", habe es aus dem Rathaus geheißen.

Der SPD-Ortsvorsitzende Sören Schneider, der den SPD-Wahlkampf organisiert, zeigte sich verwundert über die Attacke. Es sei richtig, dass die Genossen bereits zwei Tage vorher, am Freitag, mit dem Plakatieren begonnen hätten. "Damit wir am Sonntag fertig sind", wie er sagt. Das sei in früheren Wahlkämpfen auch schon so gewesen, und niemand habe sich darüber aufgeregt. Andere praktizierten das genauso, daher wundere er sich, dass die CSU allein die SPD angreife. "Die ÜB hat auch schon vorher plakatiert", sagt Schneider. "Die waren sogar schon fertig, als wir angefangen haben." Der Geist der Verordnung ziele darauf ab, das Stadtbild nicht schon Monate vor der Wahl durch Parteiwerbung zu beeinträchtigen. Das habe die SPD nicht getan - im Gegensatz zu CSU und ÜB. Diese hätten bereits seit Wochen Großflächenfolien mit Wahlwerbung aufgezogen - was sie nach der Rechtslage auch dürfen. "Aber wir haben uns damit extra noch zurückgehalten", sagt Sören Schneider.

© SZ vom 03.02.2020 / gsl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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