Streit um Windrad:Weiterer Sieg für Ziegelei Hörl

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Das Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz gegen Windrad ab.

Das Dachauer Unternehmen Hörl und Hartmann ist in seinem Vorhaben, ein Windrad zu errichten, erneut bestätigt worden. Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) ist mit einem Eilantrag zur Verhinderung der Anlage gescheitert, das teilt das Verwaltungsgericht München mit. Der VLAB hatte angeführt, der Betrieb des Windrads sei mit dem Umweltschutz nicht zu vereinbaren. Es gefährde die Population von Rotmilanen und Wespenbussarden, die in der Gegend lebten.

Das Verwaltungsgericht sieht das aufgrund der bisher erstellten Gutachten anders. Besonders eine Gefährdung des Rotmilans war bisher von Gegnern des Windrads angeführt worden. Dieser wurde in der Gegend gesichtet, laut Gutachten wurde aber kein Brutgebiet festgestellt, auch Jungvögel seien nicht gefährdet. Und so gelangte das Gericht in dem Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass "insbesondere eine Verletzung des naturschutzrechtlichen Tötungsverbots in Bezug auf den Rotmilan nicht festzustellen" sei. Gleiches gelte in Bezug auf den Wespenbussard.

208 Meter Höhe

Anfang Juni wurde mit dem Bau in Pellheim begonnen. Das Windrad soll in erster Linie das Unternehmen mit Strom versorgen. Es soll mitsamt der Rotorenblätter 208 Meter hoch werden. Die Ziegelei nutzt für den eigenen Strombedarf bereits eine Fotovoltaikanlage auf den Dächern der Produktionshallen und sieht sich selbst "auf dem Weg zum ökologischen Vorzeigebetrieb", wie es in einer Pressemitteilung heißt. Auch weil die Ziegelproduktion erhebliche Abgase produzierte und Nachbarn über Jahre mit Gestank nervte, hat die Firma eine neuartige Rauchgasreinigungsanlage in Betrieb genommen.

Seither sei Kohlenstoffgehalt der Abluft um 90 Prozent gesunken, erklärt Geschäftsführer Matthias Hörl. Die Anwohner zeigen sich zufrieden. Der Betrieb mit 110 Mitarbeitern möchte langfristig eine CO2-neutrale Produktion erreichen. Gegner des Windrads sehen es auch als ästhetische Zumutung und kritisieren mangelnde Kommunikation des Betriebs. Das Windrad entsteht 860 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Der VLAB kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

© SZ vom 16.06.2016 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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