Dachau/München:Achteinhalb Jahre Haft nach Revisionsverfahren

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Das neue Urteil gegen den Angeklagten, der einen Dachauer Rentner brutal angegriffen hat, fällt etwas milder aus. Das ist ihm anscheinend gar nicht so recht.

Ein 45-jähriger Obdachloser ist wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in einem Revisionsverfahren vor dem Landgericht München II zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am frühen Morgen des 12. Juli 2014 einen schlafenden Dachauer Rentner in dessen Wohnung mit einer vollen Sektflasche sowie mit einem Fleischklopfer aus Holz mindestens fünf Mal auf den Kopf geschlagen und ihn danach ausgeraubt. "Das war eine Bluttat, die von Brutalität und Habgier gekennzeichnet war", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer.

Täter und Opfer hatten sich über eine Dating-Plattform für Homosexuelle kennengelernt. Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht hat der Angeklagte bewusst den Kontakt zu Homosexuellen gesucht. Denn er sei davon ausgegangen, dass potenzielle Partner ihn bei einem Treffen auch in ihre Wohnung einladen würden. Der Rentner erlitt unter anderem eine Fraktur des Nasenbeins und blutete stark. Eine "konkrete Lebensgefahr" habe indes nicht bestanden, sagte eine Rechtsmedizinerin.

Das Opfer wollte zuerst gar keine Anzeige erstatten

Der Angeklagte hatte gehofft, sein Opfer werde durch die Schläge bewusstlos. Stattdessen wachte der Rentner auf und begann sich zu wehren. Es kam zu einem Gerangel. Dabei rutschten beide Männer auf dem blutverschmierten Boden in der Küche aus. In diesem Augenblick hatte der Obdachlose aufgehört, sein Opfer weiter zu attackieren. Da auch der Angeklagte voller Blut war, duschte er sich erst noch, ehe er die Wohnung verließ. Danach alarmierte der Rentner einen Rettungswagen. Anzeige bei der Polizei erstatten wollte er anfangs nicht - aus Scham, so Richterin Regina Holstein bei der Urteilsbegründung. Denn das Opfer gehöre noch einer Generation an, in der Homosexualität geächtet gewesen sei.

In erster Instanz hatte eine andere Strafkammer am Landgericht München II den 45-Jährigen für die Tat zu neun Jahren Haft verurteilt. Da die Verteidigung mit ihrer Revision gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof Erfolg hatte, musste der Fall nun noch einmal aufgerollt werden - kurioserweise zum Missfallen des Angeklagten. Der hatte zum Prozessauftakt erklärt, er habe die Strafe von neun Jahren "verdient".

© SZ vom 13.01.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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