Dachau:Kriminelle Karriere

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Dachauer Bankräuber mit 22 Vorstrafen muss für siebeneinhalb Jahre in Haft. Staatsanwalt hatte mehr als neun Jahre gefordert.

Von Benjamin Emonts

Die Hauptstelle der Sparkasse war das Ziel des Bankräubers im Februar 2013. (Foto: Toni Heigl)

Sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis - schwer auszumalen, was das für einen Menschen bedeutet. Zumindest eine emotionale Regung würde man sich also von dem Verurteilten erwarten. Wut, Trauer, Verzweiflung: irgendwas. Der Mann aber, der im Februar eine Sparkasse in Dachau ausgeraubt hat, zeigt überhaupt keine Gefühle - nicht während und nicht nach der Urteilsverkündung. Seelenruhig packt er seine Aktenordner zusammen, steckt sie langsam in eine Jutetasche und lässt sich anschließend von einem Polizisten die Handschellen legen. Dann wird er abgeführt, weggesperrt von der Gesellschaft - für 90 Monate.

Der 45-Jährige Karlsruher hat sich der besonders schweren, räuberischen Erpressung und des vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Waffe schuldig gemacht. Das sieht das Gericht bei Verkündung des Urteils als erwiesen an. Der Strafrahmen für eine solche Tat liegt zwischen fünf und 15 Jahren, die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Oliver Ottmann bleibt mit seinem Urteil 22 Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin, den möglichen Strafrahmen hat er nur zu einem Viertel ausgeschöpft. "Ich hoffe, dass wir uns nie wieder sehen. Machen sie was aus ihrem Leben, sie sind noch nicht zu alt", gibt der Richter dem Delinquenten noch mit auf den Weg zurück in die Haftanstalt München-Stadelheim. Der Verurteilte nickt, schüchtern und zurückhaltend - so, wie er sich auch während der drei Verhandlungstage gegeben hat.

Doch weshalb wirkt der Verurteilte so gefasst? Der Überfall am 20. Februar 2013 auf die Hauptstelle der Dachauer Sparkasse war nur der Höhepunkt seiner kriminellen Karriere. Vor der Verhandlung stehen bereits 22 Vorstrafen - überwiegend Eigentumsdelikte - in seinem Strafregister. Viele davon musste er mit harten Verurteilungen büßen. Zum Tatzeitpunkt hat der klein gewachsene 45-Jährige zwei offene Bewährungsstrafen am Laufen, hinzu kommt eine noch offene Haftstrafe, die er nicht angetreten ist. Er hatte sich in München versteckt. Wie es sich anfühlt, weggesperrt zu sein, weiß der Mann. Am ersten Verhandlungstag sagte er gar: "In Haft geht es mir besser als draußen. Da habe ich keinen Druck und muss niemandem etwas versprechen."

Richter Ottmann attestiert ihm ein "erhebliches Maß an krimineller Energie". Den Banküberfall habe er sorgfältig geplant, seiner Forderung nach Geld mit einer ungesicherten und geladenen Gaspistole Nachdruck verliehen. "Darüber bestehen keine Zweifel", sagt auch die Staatsanwaltschaft. Die Anwältin hingegen will für ihren Klienten besondere Umstände geltend machen. Wie der Angeklagte selbst angibt, sei er als Zwölfjähriger sexuell missbraucht worden. Er leide infolgedessen unter einer posttraumatischen Störung und Alkoholabhängigkeit. Erkrankungen, die der vor Gericht anwesende medizinische Gutachter jedoch nicht bestätigen kann. Der Fachmann stellte lediglich eine kombinierte, dissoziale Persönlichkeitsstörung fest. Auch attestierte er dem Straftäter eine "eher überdurchschnittliche Intelligenz" und eine "Unfähigkeit aus Bestrafung zu lernen". Ein Zeugnis, mit dem er den Angeklagten alles andere als entlastete. Im Gegenteil.

Dem 45-Jährigen wurde weiterhin zur Last gelegt, dass er - als er die Bankangestellte bedrohte - den Schlitten der Waffe nach hinten zog und damit suggerierte, schießen zu wollen. Vor Gericht sagt die Bankangestellte: "Ich werde dieses Klacken nie vergessen." Die Frau sollte wissen: "Jetzt wird es richtig gefährlich. Das haben sie sich zu Eigen gemacht", wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Die psychische Belastung sei dem Opfer noch heute anzusehen.

Darüber, dass die Haftstrafe den Verurteilten schwer trifft, macht sich die Staatsanwältin indes keine Hoffnung. Sie hätte es am liebsten gesehen, wenn der Delinquent in Sicherheitsverwahrung übergeben werden würde. Aber: Dafür war die Tat nicht schwer genug.

Trotzdem warten auf den Mann nun 90 Monate Haft. Dem Gericht stellt er in Aussicht, bei der Aufklärung anderer Straftaten behilflich zu sein: "Ich kenne mich gut im Drogen-Milieu aus." Dann könnte sich seine Haftstrafe verkürzen. "Ich möchte ein normales Leben führen. Die Tat tut mir sehr leid", sagt er.

© SZ vom 20.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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