Dachau:Stadträte heben Einbahnstraße in der Altstadt auf

Autos dürfen bald wieder in beiden Richtungen in der Altstadt unterwegs sein. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses kippen die Verkehrsregelung und beugen sich damit dem Verwaltungsgericht.

Von Thomas Radlmaier, Dachau

Autos dürfen den Altstadtberg künftig wieder in beide Richtungen befahren. Die Stadträte haben am Dienstagnachmittag in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses mehrheitlich dafür gestimmt, die Einbahnstraßenregelung in der Dachauer Altstadt aufzuheben. Damit endet der Probetrieb für die Einbahnstraße, der im Oktober 2021 gestartet war und eigentlich zwölf Monate laufen sollte, nach rund einem halben Jahr.

Eine echte Wahl hatten die Stadträte nicht. Ihrem Beschluss im Verkehrsausschuss war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München vorausgegangen. Dieses hatte die Einbahnstraßenregelung in der Altstadt für unrechtmäßig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Stadt nicht ausreichend dokumentiert und begründet, warum eine Einbahnstraße in der Altstadt - auch im Probebetrieb - notwendig sein sollte. Zuvor hatte der Juwelier Ludwig Stöckl gegen die Einbahnstraße geklagt. Der Inhaber eines Geschäftes in der Augsburger Straße kritisierte unter anderem, dass die Regelung Geschäftskunden vergraule, weil diese die Anfahrt mit dem Auto erschwere. Andere Geschäftsleute in der Altstadt äußerten ähnliche Sorgen, während viele Anwohner die Einbahnstraße befürworteten.

In der Ausschusssitzung stimmten nur Thomas Kress (Grüne) und Sophia Beljung (Die Partei/Linke) dagegen, die Einbahnstraßenregelung in der Altstadt aufzuheben. Kress wollte damit ein Gerichtsurteil erzwingen. Dieses gab es bisher nicht, nur eine Eilentscheidung. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt damit die Möglichkeit, die Einbahnstraße selbst aufzuheben. Die Stadträte kippten außerdem die Einbahnstraßenregelung in der Inneren Brucker Straße.

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