Bei Merkel-Besuch:Sozialstunden für Hitlergruß

Ein 19-Jähriger provozierte die Besucher von Merkels Rede in Dachau. Jetzt stand er deswegen vor Gericht.

Von Benjamin Emonts

Wahlkampfveranstaltung mit Kanzlerin Angela Merkel im Dachauer Festzelt. (Foto: Toni Heigl)

Als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Mitte August vergangenen Jahres ihre Rede im Dachauer Festzelt gerade beendet hat und die Bayerische Hymne ertönt, macht ein damals 19-jähriger Student aus dem Landkreis den Hitlergruß. Ein halbes Jahr später muss er sich vor dem Amtsgericht Dachau wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Am Ende der halbstündigen Verhandlung verurteilt ihn Amtsrichter Daniel Dorner zu 24 Sozialstunden, abzuleisten bei der Dachauer Brücke, einer Organisation zur Resozialisierung straffällig gewordener Jugendlicher.

Der mittlerweile 20-Jährige, der sein Abitur an einem Gymnasium im Landkreis absolvierte und jetzt in Berlin studiert, versicherte aus Sicht von Richter Daniel Dorner glaubhaft, nicht aus rechter Gesinnung gehandelt zu haben. Wie er dem Gericht darlegte, habe er "irgendwie an die NS-Zeit" gedacht", als er "vorwiegend ältere Herren in Lederhosen", dabei "stramm stehend" und "mit der Hand am Herzen", die bayerische und die deutsche Hymne mitsingen sah. Infolgedessen habe er schließlich "ironisch und verarschend" den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben und dabei auf der Stelle getanzt. Außerdem wusste der Student nach eigenen Angaben damals nicht, dass das Deuten des Hitlergrußes strafrechtlich verfolgt wird. Was der Gruß bedeutet, habe er damals schon gewusst.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe sich zu etwas hinreißen lassen, das völlig unangebracht gewesen sei, insbesondere an einem Ort wie Dachau. Der Angeklagte selbst gab sich indes einsichtig und reuig: "Es tut mir wahnsinnig leid."

© SZ vom 27.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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