Amtsgericht Dachau:Verhängnisvoller Volksfestbesuch

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700 Meter zu Fuß nach Hause - das war einem Betrunkenen zu weit. Jetzt darf er dafür ein ganzes Jahr zu Fuß gehen.

Matthias Pöls

Als ihm das Polizeiauto entgegenkommt, wird der 27-Jährige nervös. Er fährt noch ein Stück weiter und parkt. Zieht den Schlüssel ab, wirft ihn in den Fußraum und stellt sich schlafend. Das war nach einem Besuch des Dachauer Volksfests und anschließender Zeche in einer Bar bis in die Morgenstunden. Nette Idee, hat aber nichts genutzt. Mehr als 1,8 Promille stellten die Beamten fest. Jetzt wurde dem 27-Jährigen der Führerschein entzogen. Außerdem hat das Amtsgericht den Angeklagten zu 50 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.

Eine Maß geht noch: Aber für manche endet übermäßiger Alkoholkonsum auf Volksfesten vor Gericht. (Foto: Toni Heigl)

Ein ganzes Jahr lang muss der Mann nun zu Fuß gehen, anstatt mit dem Auto zu fahren. Dabei hätte er an jenem Morgen nur einen Heimweg von etwa 700 Meter absolvieren müssen, und schon hätte er im eigenen Bett gelegen. Aber er war ganz Gentleman. "Ich bin mit einer Freundin gegen halb fünf mit einem Taxi zum Bahnhof gefahren", sagt der Angeklagte. Da keine Bahn fuhr, haben sie in seinem Auto gewartet und sind eingeschlafen. Gegen halb sieben habe er die Freundin dann nach München verabschiedet. Das war der Moment, als der 27-Jährige den Fehler beging. Dass ihm die Aktion im Nachhinein recht peinlich ist, ist ihm anzusehen. Immer wieder läuft er rot an, während er die Tat offen eingesteht.

Er fuhr mit dem Wagen seines Vaters trotz des hohen Promillewertes, "der deutlich über dem zur absoluten Fahruntauglichkeit lag", wie Richter Lukas Neubeck betont. Allerdings konnte sich der Mann noch klar artikulieren und hatte keine Probleme beim Finger-zur-Nase-Test. Die Polizisten stellten nur leichte Auswirkungen fest. "Es liest sich so, als ob sie häufiger große Alkoholmengen zu sich nehmen", sagt Neubeck. Wenn man um acht Uhr abends anfange mit dem Trinken und um sechs Uhr morgens immer noch 1,8 Promille im Blut habe, dann bewege man sich wohl im Bereich von drei Promille, die der Angeklagte an diesem Volksfesttag intus hatte. Wenn man einberechne, dass sich pro Stunde rund 0,1 Promille abbauen.

Ich weiß nicht, wie viel und was ich an diesem Abend getrunken habe", sagt der Angeklagte. Doch genau das könne noch einmal zum Problem werden, sagt Neubeck. Denn der 27-Jährige müsse noch zur MPU, und da sollte er schon genau wissen, ob er ein Problem mit seinem Konsum habe. Sonst erhalte er den Führerschein auch nach zwölf Monaten nicht zurück.

Da er vor der Polizei flüchten wollte, ging es in dem Verfahren auch um den Vorsatz. Es sei wohl doch eine Affekthandlung gewesen, sagte der Richter. Der Angeklagte habe noch keine Vorstrafen und sei geständig. Das Urteil bewege sich am "Minimum" der Strafmöglichkeit. Was für den 27-Jährigen bedeutet: Statt einmal 700 Meter zu gehen, läuft er jetzt ein ganzes Jahr.

© SZ vom 16.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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