Ein Kombi, vollgeklebt mit Flugblättern, steht am Mittwoch vor dem Dachauer Amtsgericht - mit Werbeanhänger. Er hat eine schwarz-rot-goldene Abdeckplane. "Nein danke zum Jugendamt" steht in großen Lettern darauf. Ein 27-jähriger Familienvater hat dort an diesem Tag eine Verhandlung. Er sitzt wegen Beleidigung einer Sachbearbeiterin des Jugendamts auf der Anklagebank. Und mit ihm seine Mutter, die gar nicht angeklagt ist, aber es sich nicht nehmen lässt, sich "als Beistand" zu ihm zu setzen. In den Zuschauerreihen sitzen auch einige seiner Unterstützer: die Familie, die auch der Ansicht ist, dass ein Kind Vater und Mutter braucht.
Dem muss man vorausschicken, dass der Angeklagte aus Mittelfranken einen dreijährigen Sohn hat; die Beziehung ging in die Brüche, die Mutter zog schon nach wenigen Monaten 180 Kilometer weg nach Petershausen. Der Vater bekam sein Kind kaum zu Gesicht. Seitdem laufen die Sorgerechtsstreitigkeiten. Der Mann wirft dem Jugendamt vor, "dass es immer nur zum Wohle der Mutter agiert". Insbesondere mit der zuständigen Sachbearbeiterin geriet der Maurer immer wieder hart aneinander.
Angeblich hatte sie ihre Position so beschrieben: "Wenn es der Mutter gutgeht, geht es dem Kind gut." In einer Mail an die zuständige Abteilungsleiterin im Landratsamt kritisiert der Angeklagte die Aussagen als "totalitär" und "krank" und vergleicht die Sachbearbeiterin mit dem Diktator Mao Zedong.
Das sei eine reine Meinungsäußerung, verteidigt sich der Angeklagte. "Das Opfer bin ich!" Über weite Strecken tritt der erstaunlich eloquente Bauarbeiter eher als Ankläger des Jugendamts auf denn als Verteidiger. Immer wieder ermuntert er die Staatsanwältin, diesen oder jenen Vorwurf gegen die Behörde mitaufzunehmen. Einmal applaudieren seine Unterstützer auf der Hinterbank sogar, womit sie sich aber eine scharfe Rüge von Richterin Petra Nolte einhandeln.
Ich bin massiv diskriminiert und schikaniert worden", sagt der Angeklagte - und schildert seine Version: Als er beantragt, seinen Sohn alle zwei Wochen für drei und nicht nur zwei Stunde sehen zu dürfen, lädt ihn das Jugendamt zu einen Termin ein - wo er auf einmal genötigt wird, einen Drogentest zu machen. Als er seinen Sohn am vereinbarten Wochenende sehen will, ist die Mutter mit dem Kleinen untergetaucht. Trotz seiner Bitten bleibt das Jugendamt untätig, er benehme sich "wie ein Arschloch", heißt es; die Polizei muss erst ausrücken und die Mutter zur Herausgabe des Kindes zwingen. .
Das Jugendamt hat mich meiner Grundrechte beraubt", empört sich der Vater. In einer Notiz habe das Jugendamt geschrieben, er könne sich ja einklagen, "Europäischer Gerichtshof blablabla". Entweder habe sich die Behörde damit über ihn oder über die Gerichtsbarkeit lustig machen wollen. "In diesem Haus liegt einiges im Argen." Nun will er weiter gegen die Behörde vorgehen: Er kündigt seinerseits Strafanzeige an - wegen Beleidigung und wegen Beihilfe zum Kindsentzug. Es klingt wie der Auftakt für einen juristischen Kreuzzug.
Die Richterin verurteilt ihn zu 300 Euro Geldstrafe. "Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Schmähkritik beginnt", sagt die Staatsanwältin. Unter anderen Umständen hätte man das Verfahren womöglich eingestellt, lässt die Richterin durchblicken. Aber der Angeklagte hat 2009 schon einmal einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erhalten, 2010 wurde er wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. "Das ist der Grund, warum wir heute hier sitzen", sagt die Richterin.