Amtsgericht Dachau:Eine späte Entschuldigung

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Er schlug und spuckte auf die Polizisten, die ihn aus einer Schlägerei ziehen wollten. Vor Gericht behauptet der 21-Jährige, er habe einen guten Grund gehabt, sauer auf die Polizei zu sein.

Daniela Gorgs

Bei Attacken gegen Polizisten kennt der Dachauer Amtsrichter Daniel Dorner kein Pardon. Auch dann nicht, wenn das bei einem Faschingsumzug passiert, der junge Mann sich betrunken hatte und seine Tat als "einmaliger Ausrutscher" gesehen wird. Dorner verurteilt am Mittwoch einen 21-jährigen Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.

Vor der Grundschule in Weichs stoppt die Polizei vieleTemposünder. (Foto: Toni Heigl)

Während des Faschingszuges im Februar dieses Jahres hatte sich der damals 20-jährige Mann mit anderen in der Altstadt geschlagen. Private Sicherheitskräfte versuchten den Angeklagten zu bändigen. Dieser hielt einen Teleskopstock in der Hand und wehrte sich heftig. Zwei Polizisten eilten zu Hilfe, sie legten ihm Handschellen an. Einer von ihnen wollte den aufgebrachten Mann beruhigen. Der 20-Jährige spuckte ihn an, die Polizisten führten ihn ab. Auf dem Weg zum Dienstwagen lösten sich die Handschellen, der Angeklagte holte zum Faustschlag aus. Der Polizist duckte sich, doch wurde er von der offenen Handschelle am Kopf getroffen.

Der 50-jährige Polizeibeamte erlitt eine schmerzhafte Schwellung am Hinterkopf. Vor Gericht erscheint er als Nebenkläger mit einem Anwalt. Wie er berichtet, war der 20-Jährige für ihn kein Unbekannter. Ein paar Wochen zuvor habe er ihn als Zeugen in einem anderen Strafverfahren vernommen. Der 50-jährige uniformierte Polizist sprach den aggressiven Mann mit Namen an. "Er muss mich erkannt haben", sagt er in der Verhandlung. Der Angeklagte aber will sich nicht mehr an den Vorfall erinnern können: "Ich war zu betrunken." Er habe reichlich Bier und Schnaps konsumiert. Und er räumt ein, "sauer" auf den Polizisten gewesen zu sein. Angeblich habe ihm der 50-Jährige bei seiner Zeugenaussage damals zugesichert, dass sein Name den damaligen den Tätern nicht genannt werde. Diese aber hätten sich beim Faschingsumzug an ihm gerächt. Mit genau denen war der Angeklagte in eine Schlägerei geraten.

Die Staatsanwältin hält die Erinnerungslücke des 20-Jährigen für eine "reine Schutzbehauptung". Der Angeklagte, der 1,34 Promille Alkohol im Blut hatte, habe sein Motiv dargestellt und den Polizisten dafür verantwortlich gemacht, dass die vorher Beschuldigten seinen Namen erfahren hätten. Für das Spucken, "eine widerliche Art, um seine Abneigung zu zeigen", und die gefährliche Körperverletzung fordert sie einen achtmonatige Freiheitsstrafe, die man zur Bewährung aussetzen könne.

Der heute 21-Jährige, der eine Berufsausbildung hat, sei nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, wie die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen hatte. Dorner schließt sich der Staatsanwältin an. "Uniformierte Polizisten sind zu schützen. Sie schlagen sich mit Betrunkenen herum und bringen sich in gefährliche Situationen, um anderen zu helfen", sagt der Richter. Am Ende entschuldigt sich der Angeklagte bei dem Polizisten, was dieser nicht akzeptiert. "Das kommt neun Monate zu spät."

© SZ vom 19.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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