Amtsgericht Dachau:Bierflasche an den Kopf geworfen

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Einst waren sie gute Freunde. Doch dann kam es zum Streit. Der eine warf dem anderen eine Bierflasche an den Kopf. Dafür wurde er jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Petra Schafflik

Weil er im Streit eine halbvolle Bierflasche geworfen und damit einen jungen Mann schwer verletzt hat, musste sich jetzt ein 26-Jähriger vor dem Dachauer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Da der Angeklagte sich um Wiedergutmachung bemüht und einen Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart hat, ließ Richter Lukas Neubeck Milde walten. Dem 26-Jährigen blieb eine Freiheitsstrafe erspart, er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt.

Weil er seinem Nachbarn eine halbvolle Bierflasche an den Kopf warf, wurde ein 26-Jähriger vor dem Amtsgericht Dachau zu einer Geldstrafe verurteilt. (Foto: dpa)

Jahrelang waren die beiden jungen Männer Nachbarn und Freunde. Doch an einem Augustabend im vorigen Jahr kam es zum Streit, Eifersucht soll laut Anklageschrift die Ursache gewesen sein. Der 26-jährige Angeklagte ging zur Wohnung seines 27-jährigen Nachbarn, wohl um ihn zur Rede zu stellen. Doch an der Haustür eskalierte die Auseinandersetzung. Als der Ältere gerade seine Haustür schließen und damit den aggressiv auftretenden Freund loswerden wollte, warf der eine halbvolle Bierflasche. "Die ist mitten auf meinem Kopf zerbrochen", berichtet der Geschädigte dem Gericht. Eine Platzwunde an der Stirn und über 50 kleine Schnittwunden im ganzen Gesicht mussten die Ärzte im Krankenhaus später versorgen.

Der junge Mann hatte noch Glück: Ein Flaschenwurf hätte wesentlich schwerere, gar lebensgefährliche Verletzungen oder bleibende Schäden verursachen können. Doch der 27-Jährige wird keine Narben zurückbehalten, "ich habe wieder mein schönes Gesicht", bestätigte er lächelnd dem Gericht. "Weniger Verletzungen kann man sich bei einem Flaschenwurf nicht vorstellen", betont die Anwältin des Angeklagten. "Es tut mir wirklich leid, ich wollte nicht, dass irgendwer schwer verletzt wird", entschuldigt sich noch einmal der Angeklagte, dem das Geschehen sichtlich unangenehm ist.

Mit Unterstützung seiner Anwältin hat er deshalb auch alles unternommen, um den Schaden wieder gutzumachen. Mit dem ehemaligen Freund hat er einen Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart und ihm ein Schmerzensgeld von 2000 Euro bezahlt. Er hat sich entschuldigt, eine Geste, die der Geschädigte auch angenommen hat. "Das passt wieder", sagt der 27-Jährige auf Nachfrage des Richters und schaut den Angeklagten freundlich an. Der ist inzwischen umgezogen, so dass sich die beiden nicht mehr täglich über den Weg laufen.

Zu seinen Gunsten wertet das Gericht auch, dass der Angeklagte die Straftat gestanden hat, dass er nicht vorbestraft ist und in seinem gelernte Beruf auch arbeitet. Weil der Angeklagte seit einigen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet, die er zur Tatzeit medikamentös nicht richtig im Griff hatte, wie seine Anwältin ausführt, steht die Frage der verminderten Schuldfähigkeit im Raum. Doch auf ein entsprechendes Gutachten verzichtete Richter Neubeck ausdrücklich.Denn das Urteil liegt wegen der vielen Aspekte, die für den Angeklagten sprechen, bereits am unteren Ende des Strafrahmens für einen minder schweren Fall der Körperverletzung: Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, weiter muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen.

© SZ vom 01.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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