Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gilt von Dienstag, 1. Februar, an für den Parteiverkehr in der Münchner Stadtverwaltung generell die 3-G-Regel. Das hat der Stab für außerordentliche Ereignisse unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) jetzt beschlossen. Damit müssen Kundinnen und Kunden geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies auch nachweisen können. Die FFP-2-Maskenpflicht gilt unverändert weiter. Ausgenommen von der 3-G-Zugangsbeschränkung sind die Angebote des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge im Gesundheitsreferat sowie im Bereich des Sozialreferats niederschwellige soziale Unterstützungsangebote und Anlaufstellen, wie etwa die Sozialbürgerhäuser (außer Jobcenter) oder die Wohnungslosenhilfe in der Franziskanerstraße.
Münchner Stadtverwaltung:3-G-Regel im Parteiverkehr
Lesen Sie mehr zum Thema