Ausnahmeverordnung zum Lärmschutz:Jubel ohne Ende

Fußballfans dürfen ihren Emotionen freien Lauf lassen: Die Bundesregierung erlässt eine Ausnahmeverordnung zum Lärmschutz in Biergärten und bei Public Viewings.

Peter Haacke

Während der Fußball-Weltmeisterschaft dürfen die Fans in Bayern bis tief in die Nacht hinein jubeln. Zur WM 2010, die vom 11. Juni bis 11. Juli in Südafrika ausgetragen wird, gilt in Sachen Lärmschutz auch im Freistaat eine Ausnahmeregelung der Bundesregierung. Wie schon bei der EM 2008 und der WM 2006, ist demnach in Biergärten und Gaststätten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen wie den Public Viewings Lärm auch nach 22 Uhr erlaubt.

Fans dürfen ihren Emotionen freien Lauf lassen - bis Mitternacht. (Foto: Foto: dpa)

Normalerweise soll in den Biergärten spätestens um 22 Uhr Ruhe herrschen. Doch viele WM-Spiele in Südafrika beginnen erst um 20.30 Uhr, darunter auch zwei der insgesamt drei Vorrunden-Begegnungen des deutschen Teams. Und vom Achtelfinale an geht es bei manchen Partien in die Verlängerung. Damit die Fußball-Anhänger aber zur Not auch bis zum Elfmeterschießen jubeln dürfen, wurde die Lärmschutzverordnung gelockert.

Die Public Viewings müssen allerdings bei den Ordnungsämtern angemeldet werden, die Ausnahmegenehmigungen gelten bis spätestens 24 Uhr und umfassen auch den Verkehrslärm bei der An- und Abfahrt von Fans.

Die Verordnung schließt übrigens nicht private Fußball-Partys im Haus, Garten oder auf dem Balkon ein: Hier ist weiterhin das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme maßgebend. Lärminstrumente wie Rasseln, Trompeten oder Ratschen gehören also nicht auf die Terrasse, sondern ins Stadion. Sonst droht Ärger mit der Polizei.

© SZ vom 17.5.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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