Au:Geregeltes Vergnügen

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Bezirksausschuss fordert ein "verbindliches Pflichtenheft" für den geplanten Gastronomiebetrieb im Maxwerk. Autos, Sonnenschirme oder Musikveranstaltungen sollen ebenso verboten sein wie Feiern am späten Abend

Von Johannes Korsche, Au

Die Ansage ist klar und deutlich: Falls im Maxwerk in den Maximiliansanlagen eine Gaststätte eröffnen sollte, fordert die Mehrheit des Bezirksausschusses (BA) ein "verbindliches Pflichtenheft für den Betreiber". Die Lokalpolitiker folgen damit einem Antrag, der vom Denkmalschutzbeauftragten Nikolaus Haeusgen und dem stellvertretenden BA-Vorsitzenden Andreas Micksch (beide CSU) eingebracht wurde. Zwar halten sie die Planung der Augustiner-Brauerei weiterhin für "völlig überdimensioniert" und betonen, dass sie deswegen "abzulehnen ist". Doch man scheint sich bereits darauf einzustellen, dass in eines der ältesten noch aktiven Wasserkraftwerke Bayerns ein Gastronomie-Betrieb einzieht.

Das geforderte Pflichtenheft soll den Betrieb der Gaststätte in insgesamt neun Punkten regeln und in den bevorstehenden Verhandlungen zwischen den Stadtwerken, denen das Maxwerk gehört, und der Augustiner-Brauerei "vollumfänglich berücksichtigt" werden. Die Forderungen der Stadtteilpolitiker umfassen die optische Gestaltung, die Anlieferungsproblematik sowie die Betriebszeiten der Gaststätte. In dem zwischen Friedensengel und Maximilianeum gelegenen Maxwerk plant die Augustiner-Brauerei ein Restaurant mit insgesamt 430 Plätzen, 200 davon auf dem Dach des denkmalgeschützten Gebäudes. Entlang der Nord- und Westseite des Hauses ist ein Wirtsgarten mit 80 Sitzplätzen vorgesehen. Mit Blick auf die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet stellte sich der BA - mit Ausnahme der Grünen-Fraktion - entschieden gegen eine gastronomische Nutzung in diesem Ausmaß. Auch weil die Lokalpolitiker befürchten, dass die Aufenthaltsqualität für Ruhesuchende darunter leidet.

Letztlich zielen alle Punkte des Pflichtenheftes darauf ab, die Auswirkungen des Restaurants auf die umliegende Grünfläche möglichst gering zu halten. So soll der Straßenverkauf von Speisen und Getränken "ausnahmslos untersagt" werden. "Ein Ausfransen der Gaststätte über das eigentliche Stadtwerke-Grundstück hinaus muss unterbleiben", begründet der Antrag diese Forderung. Auch das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des eigentlichen Grundstücks soll verhindert werden. Das betrifft vor allem die Fahrräder der Gäste, die nicht auf der umliegenden Wiese abgestellt werden sollen. Derzeit plant die Augustiner-Brauerei, 30 Fahrradstellplätze auf dem Grundstück einzurichten.

Auch wollen die BA-Mitglieder den Gästen verbieten lassen, mit Auto oder Taxi direkt bis zum Maxwerk zu fahren. Die Gaststätte soll vertraglich verpflichtet werden, ihre Gäste unter anderem auf ihrer Homepage darauf hinzuweisen. "Autoverkehr zum und vom Maxwerk würde das Landschaftsschutzgebiet Maximiliansanlagen rechtswidrig beeinträchtigen", heißt es in dem Antrag. Dementsprechend wollen die Lokalpolitiker auch den Lieferverkehr auf ein Minimum reduzieren. Getränke dürften demnach nur einmal pro Woche jeweils vormittags angeliefert werden. Sonstige Anlieferungen zum Beispiel frischer Lebensmittel sollen täglich, aber auch nur vormittags an Wochentagen möglich sein.

Das zur Diskussion gestellte Pflichtenheft sieht auch Regelungen für die optische Gestaltung des Maxwerks vor. "Einrichtungen zur Beheizung im Freien" sollen den Forderungen des BA folgend verboten sein. Nicht erlaubt sehen will das Gremium auch "Sonnenschirme, Markisen und sonstige Beschattungsvorrichtungen sowie Reklameanlagen auf der Dachterrasse"; zumindest soll es "auf ein Minimum" beschränkt sein. Es sei sicherzustellen, dass das Baudenkmal nicht als Reklameträger der Brauerei oder der Gaststätte missbraucht wird. Auch Licht- und Lasershows wollen die Stadtteilpolitiker nicht erlauben; das "widerspräche dem Landschaftsschutz und dem Denkmalschutz im idyllischen Bereich unterhalb des Maximilianeums".

Um den Event-Charakter des Restaurants einzuschränken, spricht sich der BA auch gegen "Tonanlagen, Verstärker und Musikveranstaltungen auf der Dachterrasse des Maxwerks aus". Die größte Hürde für einen befürchteten Event-Betrieb stellen die Stadtteilpolitiker mit der Festsetzung der Öffnungszeiten auf. So soll die Betriebszeit der Gaststätte "vertraglich so festgelegt" sein, dass spätabendliche und nächtliche Feiern nicht möglich sind. Geht es nach dem Bezirksausschuss, wird das Maxwerk lediglich bis "spätestens 22 Uhr" geöffnet sein.

Quer durch die Fraktionen des Stadtviertelgremiums findet der Antrag Anerkennung. Auch bei Sabrina Schmitt (Grüne), die gegen den Antrag stimmte, denn: "Ich glaube einfach nicht, dass wir damit weit kommen." Trotzdem war es ihr wichtig, zum Ausdruck zu bringen, dass sie anders als die meisten in ihrer Fraktion, dem Anliegen des Antrages positiv gegenübersteht. Barbara-Sylvia Schuster (SPD) nötigt der Antrag Respekt ab. Sie findet: "Wir haben bereits genug Events in unserem Viertel."

© SZ vom 27.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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