Au:Anfrage zur erlaubten Nutzung des Maxwerks

Die Bayernpartei will mit einer Anfrage im Stadtrat unter anderem klären, welche Nutzungsänderung am Maxwerk überhaupt erlaubt ist. Außerdem interessiert sie, wie man die Stadtwerke zu den "offensichtlich dringend notwendigen" Unterhaltungsarbeiten bewegen kann und inwieweit das Gebäude baulich verändert werden darf. Anlass für die Anfrage ist eine Auswertung des notariellen Kaufvertrages aus dem Jahr 1894, mit dem die Stadt einst das Maxwerk samt Grundstück erwarb. Dieser schließt etwas anderes als Stromerzeugung durch Wasserkraft aus. Ein Lokal, wie von Augustiner geplant, sei demnach nicht erlaubt, argumentiert Klaus Bäumler vom Münchner Forum deshalb.

© SZ vom 29.03.2018 / kors - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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