Anklage gegen Wiesnwirt zugelassen:Sepp Krätz muss vor Gericht

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Sepp Krätz, hier bei der Eröffnung des Frühlingsfestes, hat Ärger mit der Justiz. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Es geht um Steuerhinterziehung: Das Landgericht München I hat die Anklage gegen Sepp Krätz zugelassen, im März soll der Prozess beginnen. Damit ist auch die Zulassung des Wiesnwirts für das Oktoberfest gefährdet.

Ein Wiesnwirt muss vor Gericht: Die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sepp Krätz unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren soll noch im März beginnen. Krätz wird vorgeworfen, im Oktoberfestzelt Hippodrom und in seinem Restaurant "Andechser am Dom" mit illegalen Tricks Steuern "gespart" zu haben.

Mit der Anklage ist auch Krätz' Zulassung für das Oktoberfest gefährdet. Die Stadt hatte vor Monaten bereits angekündigt, im Falle einer Anklage den Status als Wiesnwirt zu überdenken. Der für das Oktoberfest zuständige Wirtschaftsreferent Dieter Reiter (SPD) wollte sich am Dienstag nicht festlegen: "Ich werde mich noch in dieser Woche mit Herrn Krätz zu einem Gespräch treffen."

Die Stadt will ihre Entscheidung auch vom genauen Inhalt der Anklageschrift abhängig machen, die ihr aber noch nicht vorliegt. Allerdings kann sie im Falle eines Rauswurfs nicht einfach einen neuen Wirt einsetzen. Das Hippodrom, das Krätz betreibt, gehört ihm selbst und nicht einer der Münchner Brauereien.

Ähnlich wie im Fall Hoeneß

Offen ist bislang, welche Summe Krätz hinterzogen haben soll. Nach SZ-Informationen soll es sich anfangs um einen Betrag in der Größenordnung zwischen drei und vier Millionen Euro gehandelt haben, der sich im Laufe der Ermittlungen erheblich reduziert haben soll.

Offenbar geht es, ähnlich wie im Fall Uli Hoeneß, inzwischen darum, ob es Krätz und seinen Anwälten gelingt, die Steuerschuld unter die Grenze von einer Million Euro zu drücken. Wird dieser Betrag in einem rechtskräftigen Schuldspruch überschritten, ist laut Bundesgerichtshof keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Dann droht Krätz eine Gefängnisstrafe.

Krätz soll bereits eine größere Summe bezahlt haben, um seinen Willen zur Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden zu dokumentieren. "Es sind sämtliche Steuern und auch die Zinsen bis auf den letzten Cent bezahlt worden", sagte Krätz' Anwalt Hans-Georg Jatzek.

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