Gerichtsprozess in München:Rolltor kracht auf Porschedach

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Vor dem Landgericht in München findet der Prozess gegen die ehemalige Krankenschwester statt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Fahrerin behauptet, sie sei bei Grün aus der Garage ausgefahren, das Tor müsse technisch defekt gewesen sein. Sie verlangt 8600 Euro Schadensersatz. Doch das Amtsgericht hat eine ganz andere Vermutung.

Von Susi Wimmer

Es klingt wie ein Witz, ist aber tatsächlich passiert, in München: Porschefahrerin fährt mit ihrem Coupé aus der Tiefgarage, Rolltor geht nach unten, Porschedach kaputt. Die Fahrerin allerdings fand das nicht ganz so lustig. Zum einen erlitt sie einen gehörigen Schrecken, zum anderen verklagte sie die Wohnanlage wegen eines vermeintlich defekten Tores. Doch damit blitzt die Frau beim Amtsgericht ab.

Die Porschefahrerin ist Eigentümerin einer Wohnung im Münchner Westen. Zu der Wohnanlage gehört auch ein Tiefgaragenstellplatz, und dort parkte ihr Porsche Coupé 911. Als sie nun die Garage verlassen wollte, habe sie wie immer das Tor von innen mit ihrem Sensorschlüssel geöffnet. Daraufhin habe die zum Tor gehörende Ampel auf "Grün" geschaltet, sie sei die Auffahrtsrampe nach oben gefahren, schildert sie dem Gericht.

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Aber als sich der Porsche genau unter dem Rolltor befand, sei dieses nach unten gefahren und auf das Dach ihres Wagens gekracht. "Ich bin schockiert stehen geblieben und ausgestiegen", gab sie vor Gericht an. Und von außen sah sie das Dilemma: Das Tor hatte das Coupé-Dach genau in der Mitte getroffen - und deutlich beschädigt, wie die Klägerin erklärte. Da sie der Meinung war, sie sei "ordnungsgemäß" aus der Tiefgarage ausgefahren, verklagte sie die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz in Höhe von gut 8600 Euro.

Die Porschefahrerin war der Meinung, dass am Tor ein Defekt vorgelegen haben müsse, eine Fehlfunktion. Es sei unvermittelt heruntergekracht, da habe "die nötige Sicherung gefehlt". Und sie selbst sei nicht in der Pflicht, die Ursachen zu erklären oder nachzuweisen, sondern die Gegenseite müsse sich erklären und entlasten.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft war da ganz anderer Meinung. Sie wisse von gar nichts, konterte sie. "Das Tor hat zum Zeitpunkt des behaupteten Unfallgeschehens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprochen und fehlerfrei funktioniert", brachte sie vor.

Das Gericht lud die Fahrerin zu einer "informatorischen Einvernahme" ein, wie es im Jura-Jargon heißt, und kam zu einer eigenen Einschätzung. Eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten seitens der Beklagten sei laut Gericht vorliegend nicht bewiesen. Rein hypothetisch könnte der Vorfall schon durch ein "irgendwie geartetes Versagen der Halte- oder Sicherungssysteme des Tores" ausgelöst worden sein. Allerdings, so das Gericht, sei man eher davon überzeugt, dass die Frau die Auffahrtsrampe erst bei sich schließendem Tor befahren hatte.

In diesem Fall müsse die Klägerin beweisen, dass die Ampel auf "Grün" stand, als sie Gas gab und die Rampe empor fuhr. Und, dass sie das Rolltor "ohne Verzögerung" passieren wollte. "Diesen Beweis hat die Klägerin nicht erbracht", so das Amtsgericht in seinem Urteilsspruch.

Abschließend erklärte das Gericht noch, dass die Klage abzuweisen sei, wenn die Porschefahrerin den Beweis schuldig bleibt, dass sie bei "Grün" gefahren sei. Abgesehen davon sei die Wohnungseigentümergemeinschaft auch nicht in der Pflicht, ein Sicherungssystem bereit zu halten, falls ein Fahrer bei Rotlicht das Tor passieren will. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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