Nun tauchen sie bald wieder häufiger im Stadtbild auf - Rikschas, die Einheimische und Gäste vor allem durch die Innenstadt chauffieren. Anfang April startet die Saison für diese Fahrrad-Taxis, aber noch ist nicht geklärt, wo es möglichst am Marienplatz eigene Rikscha-Standplätze geben könnte. Inzwischen wurde die Fußgängerzone am Rathaus vergrößert. Die traditionellen Sammelstellen, wie zum Beispiel vor dem Kaufhaus Beck, können nicht mehr angesteuert werden. Denn mit dem Fahrrad, dazu zählen auch Rikschas, darf man tagsüber nicht in der Fußgängerzone unterwegs sein. "Wir haben ein Problem", sagt Falk Hilber.
Hilber ist Leiter der Arbeitsgruppe Rikscha im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club München (ADFC). Er bat jetzt den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel (BA) um Hilfe bei der Suche nach einem zentralen City-Standort. Aber auch dort hat man keine Patentlösung. Jürgen Peter-Pinck (SPD) verwies auf Überlegungen, einen Teil der Taxi-Standplätze an der sogenannten Kustermann-Fahrbahn am Viktualienmarkt an Rikschas abzutreten. Ob man damit buchstäblich vorankommt, ist unklar.
"Wir streben an, eine Sondergenehmigung für die Fußgängerzone zu bekommen", sagt Hilber. Denn gerade im Zentrum finde ein Großteil der Rikschafahrten, mit Start und Ziel am Marienplatz, statt. Dazu kommt, dass es seit vergangenem Jahr erstmals "geprüfte Rikscha-Guides der Landeshauptstadt München" gibt. Das heißt, von der Stadt zertifizierte Fahrerinnen und Fahrer steuern mit ihren Gästen durch die Straßen und Hinterhöfe der Altstadt und erzählen dabei die Geschichte Münchens. Stadtrundfahrten mit historischen Führungen gehören ohnehin zum Kerngeschäft.
Die Rikscha-Bewegung versteht sich außerdem als Vorreiter der Innenstadt-Mobilität der Zukunft. Autos verschwänden zunehmend aus dem Zentrum. Rikschas seien eine Alternative für ein rasches Vorankommen in der Altstadt, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) verweist als Verkehrsordnungsbehörde darauf, dass es für Fahrräder keine Registrierungspflicht gibt. Wer aber mit einer Rikscha Personen befördert, braucht eine "Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Mitnahme von Personen auf Fahrrädern". Zum Ende des vergangenen Oktoberfests habe es 246 solcher Genehmigungen gegeben, teilt das KVR mit. Etwa ein Drittel davon sei an Betreiber mit Adresse von außerhalb Münchens - teilweise sogar aus anderen Bundesländern - vergeben worden. Allerdings seien viele dieser Rikschas nur zu bestimmten Zeiten, wie etwa verstärkt während des Oktoberfests, unterwegs. Über den Spätherbst und im Winter sei oft nur eine einstellige Zahl an Rikschas auf den Straßen anzutreffen.
Für Rikscha-Standplätze gibt es zunächst keine Rechtsgrundlage. Denn die Straßenverkehrsordnung befasst sich nicht mit diesem Thema. Fahrer sind damit auch nicht verpflichtet, sich an bestimmten Stellen zu sammeln. Alle Örtlichkeiten, an denen Fahrräder abgestellt werden können, stehen ihnen zur Verfügung. Fußgänger sollen dabei nicht beeinträchtigt werden und es dürfen sich keine Engstellen bilden. Die Stadt kann aber auch gewisse Zonen schaffen, wie etwa im Umfeld des Oktoberfests, in denen sich Rikschas aufstellen dürfen. In der Vergangenheit standen Rikschas nicht nur am Marienplatz, sondern etwa auch am Max-Joseph-Platz vor der Oper, am Odeonsplatz, vor dem Hofbräuhaus oder im Englischen Garten. "Wir hatten über viele Jahre so etwas wie geordnete Verhältnisse", sagt Falk Hilber. Durch die Ausweitung der Fußgängerzone am Rathaus sei die Situation für die Rikschas deutlich schwieriger geworden.
Seit etwa vier Jahren haben sich viele Münchner Rikscha-Fahrerinnen und -Fahrer unter dem Dach des ADFC organisiert. Man trifft sich in einer Arbeitsgruppe, um in enger Kooperation mit den städtischen Behörden zum Beispiel die Stellplatzfrage in der Innenstadt zu klären. Bislang zeichnet sich allerdings keine Lösung des Problems ab. Auch im Bezirksausschuss will man weiter überlegen, wo in der unmittelbaren Umgebung des Rathauses Platz für die Fahrrad-Taxis ist. "In der Zwischenzeit müssen wir eben dort stehen, wo wir auch halten dürfen", sagt Falk Hilber. Aber für die Fahrerinnen und Fahrer sowie ihre Gäste könne diese Situation auf keinen Fall ein Dauerzustand sein.