Schwabing:Verdichtung im Hinterhof

Lesezeit: 1 min

Die Stadt muss über das Projekt an der Bauerstraße 10 entscheiden. (Foto: Robert Haas)

Schwabinger Lokalpolitiker lehnen Wohnprojekt an der Bauerstraße erneut ab

Von Ellen Draxel, Schwabing

Immobilienkäufe zum Ziel der Gewinnmaximierung führen Investoren nicht zwangsläufig zum Erfolg - jedenfalls nicht unmittelbar. Ein Beispiel dafür, wie die Stadt versucht, ihre Bewohner zu schützen, zeigt sich derzeit an der Bauerstraße 10. Der Eigentümer des Hauses, ein Immobilien-Projektentwickler mit Sitz in Grünwald, wollte das Wohngebäude zunächst erweitern und zusätzlich einen Neubau mit 20 Parkplätzen errichten. Doch er stieß auf Widerstand. Inzwischen liegt eine Änderungsplanung vor, die Westschwabings Lokalpolitiker aber erneut einstimmig abgelehnt haben.

Diese Tektur hätte zwar keine Erweiterung des Bestandsgebäudes mehr beinhaltet und statt 20 nur noch 13 Stellplätze vorgesehen. Die Bürgervertreter monieren jedoch eine "nicht vertretbare Verdichtung und Verschattung im Hinterhof". Ein Neubau mit nur sechs Wohnungen, könne "die Nachteile für die umliegenden Anwohner nicht rechtfertigen". Die endgültige Entscheidung über das Bauvorhaben obliegt nun der Lokalbaukommission als städtischer Genehmigungsbehörde.

Die Bauerstraße 10 ist der Stadt bereits bestens bekannt. Als das Haus und sein Nachbargebäude mit der Hausnummer 12 vor drei Jahren verkauft werden sollten, übte die Stadt im Interesse der Mieter ihr Vorkaufsrecht aus, denn die Gebäude lagen in einem Erhaltungssatzungsgebiet. Um die Gebäude doch noch zu erwerben, musste der Investor eine Abwendungserklärung zu unterzeichnen. Er verpflichtete sich damit, die Wohnungen zehn Jahre lang nicht in Eigentums- oder Luxuswohnungen umzuwandeln. Dieser Schutz wäre allerdings Makulatur gewesen, wären die Häuser Anfang des Jahres wie zunächst vorgesehen aus der Erhaltungssatzung herausgefallen. Was folgte, war eine politische Entscheidung mit Präzedenzcharakter: Um die Schwabinger in diesem Areal weiterhin schützen zu können, beschloss der Stadtrat Mitte Januar für dieses Gebiet eine neue Erhaltungssatzung mit reduzierter Geltungsdauer. Innerhalb von zwei Jahren sollen die Kriterien zur Ausweisung von Erhaltungssatzungen nun von der Verwaltung auf den Prüfstand gestellt werden.

© SZ vom 20.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: