Aktuelles Lexikon:Umtausch

Nicht jedes Päckchen ist passend: Weihnachtsgeschenke an Heiligabend unter einem geschmückten Weihnachtsbaum. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Das sind die Regeln für die Rückgabe unpassender Weihnachtsgeschenke - im Laden und im Onlinehandel.

Die geschenkten Wollhandschuhe unterm Christbaum sind zu klein, das Buch hat man schon gelesen: Der 27. Dezember ist der Tag, an dem der große Umtausch beginnt. Die Regeln dafür sind seit Jahrzehnten gleich, haben sich durch den Trend zum Onlinekauf aber erweitert. Grundsätzlich ist im Einzelhandel gekaufte Ware umtauschbar, sofern sie keine Gebrauchsspuren aufweist. Der Tauschende braucht dafür aber den Kaufbeleg. Viele Schenkende legen diesen dem Geschenk inzwischen bei, was unromantisch ist, aber praktisch; ansonsten müsste der Beschenkte den Geber danach fragen. Im Laden gewähren Händler den Umtausch meist aus Kulanz, dazu verpflichtet sind sie nicht, es sei denn, das Geschenk ist beschädigt. Die Regeln für den Umtausch - etwa die Frist - stehen in den Geschäftsbedingungen an den Ladenkassen. Geld zurück gibt es jedoch nur selten. Die Händler bieten in der Regel einen Gutschein oder den Tausch gegen andere Ware an. Vermeintlich einfacher ist es beim Onlinekauf: Der Käufer kann die Bestellung jederzeit widerrufen. Er schickt die Ware zurück und bekommt dafür das Geld. Dazu muss ihm der Beschenkte das unpassende Geschenk wieder überlassen. Und es gilt eine Zwei-Wochen-Frist: Wurde das Geschenk vorher gekauft, muss man auf die Kulanz des Versenders hoffen.

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