Für das Standesamt und die evangelische Trauung braucht man sie nicht, für die katholische dagegen schon, und für den Junggesellenabschied erst recht: Trauzeugen. Die meisten Paare gönnen sich zwei, einen Trauzeugen für den Bräutigam und eine Trauzeugin für die Braut. Oder umgekehrt, was aber unter Umständen die Gestaltung des Junggesellen- respektive -gesellinnenabschieds verkompliziert, weil selbiger ja meist als eines der letzten geschlechterstereotypen Events der Gegenwart zelebriert wird.
Die Zielvorgabe für eine Hochzeit ist bekanntlich, der schönste Tag im Leben zu werden. Retrospektiv haut das in den allermeisten Fällen nicht hin, was wiederum ein Glück ist. Zumindest aber sollte man sich ein Leben lang an seinen Hochzeitstag erinnern, was für den Junggesellenabschied nicht gilt; dessen Zielvorgabe ist in dieser Hinsicht eine andere.
Weil Trauzeugen im Idealfall in beide Feierlichkeiten involviert sind, hat es durchaus eine gewisse Logik, dass Energiestaatssekretär Patrick Graichen sich nun zunächst nicht und dann doch daran erinnert hat, den Spitzenkandidaten für den Chefposten bei der Energieagentur Dena schon mal gesehen zu haben: als seinen Trauzeugen. Die Kopfschmerzen, die ihm das nun bereitet, dürften denen nach dem Junggesellenabschied ähnlich sein.