Polizei:Richter lassen Hetzer in Ruhe

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Polizei: Wann hat man eine Meinung, wann verbreitet man sie? Diese Frage gehört zu den Feinheiten des Strafrechts.

Wann hat man eine Meinung, wann verbreitet man sie? Diese Frage gehört zu den Feinheiten des Strafrechts.

(Foto: ILLUSTRATION: STEFAN DIMITROV)

Das Landgericht Frankfurt am Main lehnt einen Prozess gegen Beamte ab, die in einem Chat die Ideologie der Nazis verherrlichten. Das Land Hessen sollte nun dringend seine Möglichkeiten nutzen.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Seit fünf Jahren schwärt in der Polizei Frankfurt ein Problem, und viele hatten gehofft, dass es durch einen Prozess endlich freigelegt und aufgearbeitet werden kann. Denn bisher wurde mit jeder Umdrehung, die diese Sache nahm, alles immer schlimmer. Zunächst war da die Bedrohung einer Frankfurter Anwältin durch einen Rechtsextremen, der sich NSU 2.0 nannte und ankündigte, ihrer kleinen Tochter den Kopf abzureißen. Dann kam heraus, dass die Privatadresse dieser Anwältin (die NSU-Opfer vertreten hatte) illegal im 1. Polizeirevier in Frankfurt abgefragt worden war. Als Nächstes kam zum Vorschein, dass ein halbes Dutzend Polizisten des Reviers einen Chat hatten, in dem sie menschenverachtende, NS-verherrlichende Bilder tauschten. Die Staatsanwaltschaft ließ sich vier Jahre Zeit, bis sie Anklage gegen die Polizisten erhob. Und nun, als Tiefpunkt, hat das Landgericht Frankfurt eine Hauptverhandlung dazu abgelehnt.

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