Katholische Kirche:Die Neuordnung des katholischen Arbeitsrechts ist ein wichtiger Schritt

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Bislang durften in Einrichtungen der Katholischen Kirche, wie hier dem Seniorenheim Cusanusstift in Bernkastel-Kues, offiziell nur Menschen arbeiten, die weder wiederverheiratet noch homosexuell waren. Diese Regelung wurde nun gekippt. (Foto: Eric Hepp/PantherMedia)

Endlich müssen sich Kirchen-Angestellte, die zum zweiten Mal heiraten oder gleichgeschlechtliche Partner haben, nicht mehr verstecken. Das ist schon mal ein guter Anfang.

Kommentar von Annette Zoch

Die katholische Kirche in Deutschland bietet häufig Anlass zu Kritik - doch diesmal sind lobende Worte angebracht: Die Neuordnung des katholischen Arbeitsrechts ist ein Fortschritt. Viele der 800 000 Mitarbeitenden bei Kirche und Caritas können aufatmen: Schwule und lesbische Paare müssen sich nicht mehr verdruckst verstecken, den Partner als "Cousin" oder "Cousine" vorstellen, Geschiedene müssen bei Wiederheirat nicht um ihren Job fürchten. Von nun an gilt: Wie die Angestellten ihr Privatleben gestalten, geht ihre Chefs nichts an.

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