MeinungKatholische Kirche:Die Neuordnung des katholischen Arbeitsrechts ist ein wichtiger Schritt

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Kommentar von Annette Zoch

Lesezeit: 1 Min.

Bislang durften in Einrichtungen der Katholischen Kirche, wie hier dem Seniorenheim Cusanusstift in Bernkastel-Kues, offiziell nur Menschen arbeiten, die weder wiederverheiratet noch homosexuell waren. Diese Regelung wurde nun gekippt.
Bislang durften in Einrichtungen der Katholischen Kirche, wie hier dem Seniorenheim Cusanusstift in Bernkastel-Kues, offiziell nur Menschen arbeiten, die weder wiederverheiratet noch homosexuell waren. Diese Regelung wurde nun gekippt. (Foto: Eric Hepp/PantherMedia)

Endlich müssen sich Kirchen-Angestellte, die zum zweiten Mal heiraten oder gleichgeschlechtliche Partner haben, nicht mehr verstecken. Das ist schon mal ein guter Anfang.

Die katholische Kirche in Deutschland bietet häufig Anlass zu Kritik - doch diesmal sind lobende Worte angebracht: Die Neuordnung des katholischen Arbeitsrechts ist ein Fortschritt. Viele der 800 000 Mitarbeitenden bei Kirche und Caritas können aufatmen: Schwule und lesbische Paare müssen sich nicht mehr verdruckst verstecken, den Partner als "Cousin" oder "Cousine" vorstellen, Geschiedene müssen bei Wiederheirat nicht um ihren Job fürchten. Von nun an gilt: Wie die Angestellten ihr Privatleben gestalten, geht ihre Chefs nichts an.

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