Dieses Mal also wieder Berlin. Mehr als 20 000 Menschen sollten zur Großdemonstration in die Hauptstadt kommen, um gegen die verbleibenden Corona-Auflagen zu protestieren, aber das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der Kundgebung bestätigt. Es ist nicht die erste Gerichtsentscheidung dieser Art, im Gegenteil. Verbote von Aufzügen sogenannter Querdenker sind inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. In Kassel, in Stuttgart, in Bremen, in München, immer wieder stellten sich die Gerichte hinter die kommunalen Verfügungen. Dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht im November eine Demo mit 16 000 Teilnehmern gestattet hat, ist da eher ein bizarrer Ausreißer.
Demonstrationen:Betteln um Verbote
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Gerichte müssen die Freiheit verteidigen. Doch die sogenannten Querdenker fordern es geradezu heraus, dass ihre Kundgebungen nicht stattfinden dürfen.
Von Wolfgang Janisch
"Querdenken" in Berlin:Chronisch unterschätzt
Trotz Demonstrationsverbots bringt die Bewegung erneut Tausende Anhänger auf die Straße, unter ihnen auch Rechtsextreme. Die Polizei kann über weite Strecken nur zusehen.
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