Demonstrationen:Betteln um Verbote

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Eine für diesen Sonntag angemeldete Großdemonstration in Berlin war zwar gerichtlich untersagt worden. Viele Menschen nahmen jedoch an anderen Protestveranstaltungen teil. (Foto: imago images/epd)

Gerichte müssen die Freiheit verteidigen. Doch die sogenannten Querdenker fordern es geradezu heraus, dass ihre Kundgebungen nicht stattfinden dürfen.

Von Wolfgang Janisch

Dieses Mal also wieder Berlin. Mehr als 20 000 Menschen sollten zur Großdemonstration in die Hauptstadt kommen, um gegen die verbleibenden Corona-Auflagen zu protestieren, aber das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der Kundgebung bestätigt. Es ist nicht die erste Gerichtsentscheidung dieser Art, im Gegenteil. Verbote von Aufzügen sogenannter Querdenker sind inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. In Kassel, in Stuttgart, in Bremen, in München, immer wieder stellten sich die Gerichte hinter die kommunalen Verfügungen. Dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht im November eine Demo mit 16 000 Teilnehmern gestattet hat, ist da eher ein bizarrer Ausreißer.

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