AfD:Unglücklich

Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist einleuchtend. Aber er hilft der Partei.

Von Wolfgang Janisch

Nein, dieser Gerichtsbeschluss ist kein Sieg der AfD, jedenfalls kein Sieg im Streit um die Einstufung der Partei als "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Köln hat nur das getan, was Gerichte in solchen eiligen Angelegenheiten oft tun: Es hat eine Folgenabwägung getroffen, deren Resultat noch nichts mit dem endgültigen Urteil zu tun hat. Das Ergebnis ist nachvollziehbar: Mit Blick auf die Chancengleichheit bei den bevorstehenden Wahlen, die für alle Parteien gelten muss, wäre der Schaden für die AfD immens, wenn sich nach richterlicher Prüfung herausstellte, dass sie rechtswidrig als "Verdachtsfall" eingestuft wurde.

Kosten für die Demokratie entstehen allerdings auch dann, wenn Verfassungsschützer zwar einen fundierten Verdacht gegen eine Partei hegen, diesen aber bis zum Ende eines womöglich wochenlangen Gerichtsverfahrens nicht bekannt geben dürfen. Wähler geben ihre Stimme einer Partei, ohne vom Schatten des Zweifels zu erfahren, der auf sie fällt. Wobei: Sichtbar war der Schatten bereits, bevor das Wort "Verdachtsfall" fiel.

Dennoch, durch den Beschluss entsteht eine äußerst unglückliche Situation. Das Wort, das nicht fallen durfte, ist gerichtlich nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Aber die Partei, der es galt, kann nun politisch damit hausieren gehen, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe den Verdachtsfall an die Medien - so formuliert es das Verwaltungsgericht - "durchgestochen". Insofern: Ein kleiner Sieg für die AfD liegt hier doch nun vor.

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