Till Lindemann gegen "Spiegel":Erfolg für Lindemann

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Till Lindemann. (Foto: IMAGO/Zoonar.com)

Der Spiegel darf bestimmte Passagen seiner Rammstein-Berichterstattung nicht mehr verwenden. Das Landgericht Hamburg bestätigt in einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung.

Von Jana Stegemann

Till Lindemann hat am Landgericht Hamburg einen vorläufigen Erfolg gegen den Spiegel erreicht. Das Gericht hatte am 14. Juli eine einstweilige Verfügung erlassen und diese Entscheidung nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag bestätigt. Danach bleibt es dem Magazin bis auf Weiteres untersagt, einzelne Äußerungen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den Rammstein-Sänger zu wiederholen. Der Spiegel hat angekündigt, alle Instanzen beschreiten zu wollen - der Fall ist also noch nicht endgültig entschieden.

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