Deutscher Presserat:Presserat rügt "Bild" in vier Fällen

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Der Deutsche Presserat stellte unter anderem Fälle von Interessenskonflikten und Schleichwerbung fest. (Foto: Sascha Steinach/imago/Steinach)

Das Selbstkontrollgremium stellt insgesamt 13 Verstöße in deutschen Redaktionen fest.

Der Deutsche Presserat hat 13 Rügen gegen Redaktionen ausgesprochen, unter anderem wegen eines falschen Zitats, eines Interessenkonflikts oder der Vorverurteilung von Verdächtigen. Vier Rügen erhielt die Bild-Zeitung nebst Online-Auftritt Bild.de, teilte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte am Freitag in Berlin mit. Einen gravierenden Interessenkonflikt stellte der Presserat bei Frankenpost und Nordbayerischem Kurier fest: Eine Autorin hatte für die Tageszeitungen die Kritik eines Oberbürgermeisters an einer Klinikleitung kommentiert, obwohl sie parallel als Redaktionsleiterin der Patientenzeitung des Klinikums tätig ist. Die Redaktionen hätten dies zumindest offenlegen müssen.

Die Redaktion von Tagesspiegel.de erhielt eine Rüge für ein falsches Zitat eines Mitglieds der Findungskommission der Kunstausstellung Documenta. Im Titel eines Artikels war fälschlicherweise behauptet worden, dass das Mitglied Israel einen "Apartheidsstaat" genannt habe - aus Sicht des Presserats ein schwerer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Der Kölner Stadt-Anzeiger hat nach Meinung des Gremiums den Persönlichkeitsschutz verletzt, als er Foto und Name einer psychisch Kranken veröffentlichte, die vor Beginn einer Operettenaufführung in einem Super-Mario-Kostüm das Theater betreten und sich unter Nennung ihres Namens vorgestellt habe.

Bild und Bild.de wurden unter anderem dafür gerügt, ein Gerichtsurteil verfälscht dargestellt und den Verurteilten durch die mehrfache Nennung seiner Nationalität diskriminiert zu haben. In einem anderen Fall bezeichnete Bild.de vier Verdächtige als "Brandstifter" und verletzte damit laut Presserat die Unschuldsvermutung. Zudem übernahm die Redaktion ungefragt Fotos aus Sozialen Medien von Opfern des Attentats an einer Grundschule im texanischen Uvalde. Im vierten gerügten Fall ging es um die herabwürdigende Darstellung eines Polizisten mit eingenässter Hose durch Bild und Bild.de. Die Neue Post wurde für einen Bericht über Prinz William und Herzogin Kate gerügt, der falsche Informationen und eine nicht gekennzeichnete Fotomontage enthielt. Wegen Schleichwerbung rügte der Presserat die Rheinische Post, die Lippische Landes-Zeitung, das Magazin Focus und die Sächsische Zeitung.

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