Der Deutsche Presserat hat tagesspiegel.de für eine zu detaillierte Schilderung eines Suizids gerügt. Die Redaktion habe mit der Beschreibung näherer Begleitumstände die Grenze des Pressekodex überschritten, teilte das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien und ihrer Online-Auftritte in Berlin mit. Der Kodex legt fest, dass - mit Blick auf mögliche Nachahmung - bei der Berichterstattung über Suizide Zurückhaltung geboten sei. Tagesspiegel.de hatte über eine Angeklagte in einem Mordprozess berichtet, die Suizid begangen hatte. Im Pressekodex sind ethische Standards für Journalisten formuliert.
Weiter rügte der Presserat bild.de wegen einer Verletzung des Opferschutzes. Die Redaktion hatte unter der Überschrift "Es ist wie im Film abgelaufen" über einen Prozess wegen eines Dreifach-Mordes in Norddeutschland berichtet und die drei Opfer identifizierbar abgebildet. Bei zwei Fotos konnte die Redaktion die Einwilligung der Angehörigen vorlegen, bei einem Foto jedoch nicht. Die identifizierbare Abbildung der getöteten Person stelle daher einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex dar, nach dem die Identität von Opfern besonders zu schützen sei.
Insgesamt sprach der Presserat sieben Rügen aus. Echo der Frau wurde gerügt, weil das Magazin unter Berufung auf eine Wahrsagung den unbegründeten Eindruck erweckt hatte, Prinz William und Herzogin Kate würden Zwillinge erwarten. Das Portal Top Agrar wurde gerügt, weil es Informationen eines Lobby-Verbands ungeprüft übernommen hatte.
Die Siegener Zeitung erhielt hingegen eine Rüge, weil sie vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in einem Artikel über Jod-Tabletten eine falsche Dosierungsangabe sowie falsche Informationen über die Einnahme der Tabletten in einer Region in unmittelbarer Nähe zu einem Atomkraftwerk veröffentlicht hatte. Hörzu und Gong wurden im Zusammenhang mit der Nennung bestimmter Medikamente in Gesundheitstipps gerügt.