Podcast "Schuld oder: Die letzten Nazis":Verjährung ist keine Option

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Der Jurist Thomas Walther, der Amtsrichter am Bodensee war, ehe er kurz vor seiner Pensionierung als Ermittler an die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen wechselte. (Foto: Philipp Schulze/dpa)

Ja, auch greise NS-Verbrecher muss man für ihre Taten noch vor Gericht stellen: Ein Audible-Podcast bezieht Stellung.

Von Stefan Fischer

101 Jahre ist Josef S. alt, als er im vergangenen Jahr in Brandenburg an der Havel vor Gericht gestellt wird. Der Vorwurf ist monströs: Beihilfe zum Mord - in mehr als 3500 Fällen. Am Ende steht ein Urteil: fünf Jahre Haft. Die Taten liegen mehr als 70 Jahre zurück.

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