Neuer Rundfunkbeitrag:Firmen bereiten Klagen gegen Rundfunkgebühr vor

Lesezeit: 2 Min.

"Wir sehen das mit Sorge und prüfen juristische Schritte", erklärte ein Sprecher des Edeka-Verbunds (Foto: ddp)

"Viele Unternehmen wachen jetzt erst auf": Weil Handelsketten und Firmen Kostensteigerungen von bis zu 400 Prozent erwarten, bereiten einige bereits juristische Schritte gegen die neue Rundfunkfinanzierung vor. Der Handelsverband Deutschland lässt ein Gutachten erstellen, welche Aussichten eine Verfassungsklage hätte.

Von Caspar Busse und Claudia Tieschky

Die Wirtschaft macht Front gegen die neue Rundfunkabgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio. "Viele Unternehmen wachen jetzt erst auf", sagte ein Sprecher des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. Anders als bisher müssen Unternehmen seit 1. Januar für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag leisten, dessen Höhe sich nach der Mitarbeiterzahl bemisst. Zudem fallen ab dem zweiten Fahrzeug je 5,99 Euro pro Auto an.

Die Drogeriekette Rossmann, der Autovermieter Sixt sowie die großen Handelsunternehmen bereiten schon juristische Schritte vor. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lässt ein Gutachten erstellen, welche Aussichten eine Verfassungsklage gegen die neue Rundfunkfinanzierung hätte. Es soll Anfang Februar fertig sein und könnte als Grundlage für eine mögliche Verfassungsklage dienen, sagte ein HDE-Sprecher. Insbesondere die großen Handelsketten mit ihren vielen Filialen bezahlen teilweise deutlich mehr.

Mehrkosten im sechsstelligen Bereich

"Wir sehen das mit Sorge und prüfen juristische Schritte", erklärte ein Sprecher des Edeka-Verbunds, der deutschlandweit 12.000 Geschäfte betreibt. Die Parfümerie- und Schmuckkette Douglas mit mehr als 1100 Filialen stellt sich auf eine Steigerung ihrer Rundfunkabgaben um mehr als 400 Prozent ein. Der Autovermieter Sixt rechnet mit Mehrkosten im sechsstelligen Bereich.

"Wenn die Reform für Sixt wie zu erwarten eine deutliche Mehrbelastung ergibt, sind wir weiterhin entschlossen, dagegen zu klagen", sagte ein Sprecher des Autovermieters. Allerdings liege noch kein Bescheid vor, auf dessen Grundlage man rechtliche Schritte einleiten könne.

Der Drogeriehändler Rossmann hat in Bayern eine sogenannte Popularklage eingereicht, sagte ein Sprecher und bestätigte einen FAZ-Bericht. Mit dieser Klage, eine Besonderheit Bayerns, kann direkt gegen ein Gesetz vorgegangen werden. Die Firma ficht den Beschluss des bayerischen Landtags an, mit dem das Gesetz zur neuen Rundfunkfinanzierung am 17. Mai 2011 gebilligt wurde.

Fernsehfinanzierung sei in Wahrheit eine Steuer

Die Rossmann-Klage könnte gemeinsam mit der bereits im Mai vom Passauer Juristen Ermano Geuer eingereichten Popularklage bearbeitet werden - beide Kläger argumentieren ähnlich. Unter anderem bemängeln die Rossmann-Juristen laut Klageschrift, die neue Fernsehfinanzierung sei in Wahrheit eine Steuer. Somit seien die Länder gar nicht für die Gesetzgebung zuständig. Auch Rossmann rechnet vor, dass die Kosten durch die Umstellung deutlich steigen.

Der Bayerische Rundfunk teilte mit, die Wirtschaft werde durch den neuen Rundfunkbeitrag "insgesamt weniger" belastet. BR-Intendant Ulrich Wilhelm will die Empörten befrieden und deutete bereits Änderungen an: Wenn es in einzelnen Branchen "wie zum Beispiel in Filialbetrieben" zu unverhältnismäßigen Belastungen komme, werde dies bei der vorgesehenen Überprüfung des Gesetzes 2014 "eingehend besprochen".

Bislang brachte die alte Rundfunkgebühr den Sendern pro Jahr Einnahmen in Höhe von 7,4 Milliarden Euro. Davon kommen 92 Prozent von privaten Nutzern, acht Prozent von Firmen, Selbständigen und anderen.

© SZ vom 11.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: