Aus der alten Rundfunkgebühr wurde zum 1. Januar der Rundfunkbeitrag, aus der Gebühreneinzugszentrale GEZ wurde der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice - klingt irgendwie freundlicher.
Seitdem wird pro Wohnung ein Beitrag von 17,98 Euro pro Monat erhoben, unabhängig davon, ob dort tatsächlich ein Gerät zum Rundfunkempfang vorhanden ist. Auch wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben, muss nur einmal gezahlt werden, selbst dann, wenn es sich, wie zum Beispiel bei einer Wohngemeinschaft, rechtlich um mehrere Haushalte handelt. ( Details zur Regelung für Privatpersonen sind hier aufgelistet)
Auch für Unternehmen ändern sich einige Regelungen. "Klare Regeln für die Wirtschaft", so hatte es die GEZ, pardon, der ARD-ZDF-Deutschlandradiobeitrags-Service, angekündigt. ( Details der Regelung für Unternehmen finden sich hier) Künftig sollten die Zahlungen für Unternehmen von drei Faktoren abhängig sein: der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Doch offenbar wirkt sich das für einige Betriebe nachteilig aus.
Die Drogeriekette Rossmann hat nun angekündigt, gegen den neuen Rundfunkbeitrag zu klagen. Der Grund: Die Zahlungen für das Unternehmen sollen künftig pro Jahr statt 40.000 Euro mehr als 200.000 Euro betragen. Mögliche Zusatzkosten durch Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. "Absolut gesehen", habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.
Ein Unternehmenssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der die Klageschrift nach eigenen Angaben vorliegt. Rossmann sieht demnach unter anderem das Gleichheitsgebot verletzt, weil nach den neuen Regeln Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssen als Betriebe mit nur einem Standort, obwohl die Mitarbeiterzahl gleich sei. Rossmann verfügt nach eigenen Angaben über etwa 1750 Filialen mit insgesamt etwa 26.000 Mitarbeitern.

R.I.P. Schlecker, Kodak, Neckermann und Co.:Es war einmal eine Marke
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Die öffentlich-rechtlichen Sender wehren sich gegen Vorwürfe, die Wirtschaft werde mit dem neuen Rundfunkbeitrag besonders stark zur Kasse gebeten. Die Unternehmen würden "insgesamt weniger belastet als durch die bisherige Rundfunkgebühr", teilte der Bayerische Rundfunk mit und verwies auf eigene Planungen. "Für schätzungsweise mehr als 70 Prozent aller Betriebe wird lediglich ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro anfallen, mit dem auch ein geschäftlich genutztes Kraftfahrzeug abgedeckt ist." Handwerker hätten vor der Reform für ein Gerät in der Werkstatt und ein Autoradio doppelt gezahlt. Auch Hotels profitierten.
Laut dem Bericht der FAZ richtet sich die Rossmann-Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof konkret gegen die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dass die Klägerin "Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension", zitierte die Zeitung aus der Klage. Rundfunkkonsum in den Betrieben von Rossmann sei "die Ausnahme, nicht die Regel". Der Justiziar des Unternehmens kündigte an, man werde nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Rossmann hat Anfang der Woche den Jahresumsatz 2012 vorgestellt. Demnach hat das Unternehmen nach der Pleite des Konkurrenten Schlecker deutlich mehr Produkte verkauft. Der Umsatz stieg um etwa 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 4,45 Milliarden Euro.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, für Privatnutzer werde pro Haushalt ein Beitrag von 17,98 Euro erhoben. Richtig ist dagegen, dass der Beitrag pro Wohnung erhoben wird. Mehrere in einer Wohnung zusammenlebende Menschen müssen also nur einmal zahlen. Das kommt zum Beispiel bei einer Wohngemeinschaft zum Tragen, die aus mehreren Haushalten besteht.