Ministeriums-Webseite:Neue Klage gegen gesund.bund.de

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Im vergangenen September startete gesund.bund.de. Verleger sehen darin einen staatlichen Eingriff in den Pressemarkt. (Foto: gesund.bund.de)

Der Verlag der "Apotheken-Umschau" sieht im Portal des Bundesgesundheitsministerium einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Das Nationale Gesundheitsportal des Bundes beschäftigt die Justiz weiter: Der Wort & Bild Verlag hat beim Landgericht Bonn Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Die Klage sei bereits Ende Februar eingegangen, ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch offen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Verlags aus Baierbrunn, Andreas Arntzen, sagte, mit dem Betrieb des Portals verstoße das Ministerium gegen das aus Artikel 5 des Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsfreiheit der Presse. Die Presseverlage sehen durch das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zum 1. September 2020 an den Start ging, auch eine Gefahr für ihr Geschäftsmodell. Im Wort & Bild Verlag erscheint unter anderem die Apotheken-Umschau.

Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibe, sei "ein presserechtlich fataler Tabubruch", hatten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Mitte April gemeinsam erklärt. Das Portal sei mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stelle einen "politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt" dar.

Vor Gericht hatte die Verlegerseite im Streit mit dem Bundesgesundheitsministerium bereits im Februar einen Erfolg verbucht. Dabei ging es um die Kooperation des Ministeriums mit dem Internetkonzern Google: Das Landgericht München I untersagte dem Suchmaschinenbetreiber, bei der Google-Suche nach Krankheiten bevorzugt Gesundheitsinformationen aus dem Ministeriumsportal anzuzeigen. Es sah in der Kooperation einen Kartellrechtsverstoß. Geklagt hatte in diesem Fall das Gesundheitsportal netdoktor.de des Burda-Verlags - und zwar gegen Google und parallel gegen das Bundesgesundheitsministerium. Google legte zunächst Berufung gegen die einstweilige Verfügung ein, zog diese aber Anfang April zurück.

Der Wort & Bild Verlag hatte beim Landgericht Berlin ebenfalls einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Gesundheitsministerium bezüglich der Kooperation mit Google eingereicht, erklärte diesen aber inzwischen für erledigt. Die mittlerweile eingestellte Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium beschäftigt weiterhin die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Sie leitete im vergangenen Dezember ein medienrechtliches Verfahren gegen Google ein, in dem geprüft wird, ob durch die Bevorzugung des Internetportals "gesund.bund.de" in der Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Anbieter diskriminiert werden. Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet die Medienanstalt im zweiten Quartal dieses Jahres.

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Von Stephan Handel

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