Wer sich auf die Top-Ärzteliste des Magazins Focus Gesundheit verlässt, der könnte im Zweifelsfall verlassen sein: Denn die 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I hat am Montag entschieden, dass die Auflistung wettbewerbswidrig sei. Nicht zuletzt deshalb, weil die dort aufgeführten Ärzte nicht durch "neutrale und sachgerechte Prüfung" als Top-Mediziner geführt würden - und noch dazu 2000 Euro für das Gütesiegel bezahlen müssten.
Ärzte-Listen in "Focus":Nie wieder Knie-Papst
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"Focus" veröffentlicht jedes Jahr Listen der "besten Ärzte", Knie-Papst konnte man für 2000 Euro werden. Ein Gericht hat den Spuk nun beendet.
Von Susi Wimmer
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