AfD und Medien:Und raus bist du

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Die Rechtsstreitigkeiten um Zugang zur Berichterstattung über die AfD häufen sich. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Immer wieder versucht die AfD, Journalisten von ihren Veranstaltungen auszuschließen. Darf sie das?

Von Emily Weber

Am 23. Februar ging beim Bayerischen Rundfunk ein Schreiben von der AfD ein. Darin erteilte der Landesvorstand der Partei einem BR-Journalisten ausdrückliches Hausverbot für alle parteilichen Veranstaltungen des Landes Bayern. Der AfD-Landeschef, Stephan Protschka, spreche dem Reporter die Objektivität ab, erklärte der BR in einem Statement. Der Journalist wurde zwei Tage zuvor ausdrücklich von einem Presseempfang der Fraktion ausgeladen. Der Grund dafür, so Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner auf Anfrage der SZ: eine Beleidigung ihr gegenüber. "Die Zusammenarbeit" mit dem Reporter sei "aufgrund ehrverletzender Äußerungen" beendet. Der BR-Reporter legte eine eidesstattliche Versicherung vor, in der er die Vorwürfe gegen ihn bestreitet. Sie seien vonseiten der Partei bis heute nicht untermauert worden, so der Sender.

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