Der Deutsche Städtetag versuchte noch tapfer, die Tragweite des Karlsruher Spruchs kleinzureden. Das Urteil des Bundesgerichtshof betreffe "konkret nur das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim", teile Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy mit. Auswirkungen auf die Publikationen anderer Städte werde man "gründlich prüfen". Dabei reichen die wenigen Sätze aus der Urteilsverkündung aus, um zu ermessen, dass die Kommunen im Streit um ihre Amtsblätter eine maximale Niederlage erlitten haben. Die Südwest Presse hat sich in letzter Instanz mit ihrer Klage gegen das Stadtblatt im baden-württembergischen Crailsheim durchgesetzt. Und damit sind all die flotten Blättchen aus den Rathausredaktionen, die nach Aufmachung und Inhalt wie echte Zeitungen daherkommen, ab sofort nicht mehr erlaubt.
Prozess:Der Staat ist nicht die Presse
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BGH untersagt Amtsblättern,sich zur Lokalzeitung zu machen.
Von Wolfgang Janisch
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