Lübeck:Lübeck untersagt Ferienhäuser in Gängen in der Altstadt

Lübeck (dpa/lno) - Das Aus für Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen der Lübecker Altstadt ist beschlossene Sache. Voraussichtlich im April sollen die Hausbesitzer Post von der Bauverwaltung erhalten, mit der ihnen die Vermietung ihrer Häuschen als Feriendomizile zum 30. September untersagt wird. Damit setze die Bauverwaltung einen Beschluss der Bürgerschaft vom 30. August 2018 um, teilte die Stadt Lübeck mit. Betroffen sind rund 80 Ferienwohnungen in den für die Lübecker Altstadt typischen Ganghäusern. Deren Besitzer wollen die drohende Nutzungsuntersagung nicht hinnehmen. Viele hätten sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und dächten über eine Klage gegen die Stadt nach, sagte Hausbesitzer Wolfgang Seitz. Insgesamt gibt es im Unesco-Welterbe Lübeck rund 300 Ferienwohnungen.

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Lübeck (dpa/lno) - Das Aus für Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen der Lübecker Altstadt ist beschlossene Sache. Voraussichtlich im April sollen die Hausbesitzer Post von der Bauverwaltung erhalten, mit der ihnen die Vermietung ihrer Häuschen als Feriendomizile zum 30. September untersagt wird. Damit setze die Bauverwaltung einen Beschluss der Bürgerschaft vom 30. August 2018 um, teilte die Stadt Lübeck mit. Betroffen sind rund 80 Ferienwohnungen in den für die Lübecker Altstadt typischen Ganghäusern. Deren Besitzer wollen die drohende Nutzungsuntersagung nicht hinnehmen. Viele hätten sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und dächten über eine Klage gegen die Stadt nach, sagte Hausbesitzer Wolfgang Seitz. Insgesamt gibt es im Unesco-Welterbe Lübeck rund 300 Ferienwohnungen.

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