Hamburg:Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte: Verstöße

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Hamburg (dpa/lno) - Drei Monate nach Einführung der Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte in Hamburg sind den Bezirksämtern 16 Vermittlungsplattformen im Internet negativ aufgefallen. Bei ihnen bestehe der Verdacht, gegen das Hamburger Wohnraumschutzgesetz zu verstoßen, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Carsten Ovens mit. Gegen acht der Internetplattformen seien Anhörungsverfahren eingeleitet worden, weitere würden vorbereitet, heißt es in der Antwort vom 2. Juli. Ziel hierbei ist, die Löschung des monierten Inserats zu erreichen. In einem Fall sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.

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Hamburg (dpa/lno) - Drei Monate nach Einführung der Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte in Hamburg sind den Bezirksämtern 16 Vermittlungsplattformen im Internet negativ aufgefallen. Bei ihnen bestehe der Verdacht, gegen das Hamburger Wohnraumschutzgesetz zu verstoßen, teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Carsten Ovens mit. Gegen acht der Internetplattformen seien Anhörungsverfahren eingeleitet worden, weitere würden vorbereitet, heißt es in der Antwort vom 2. Juli. Ziel hierbei ist, die Löschung des monierten Inserats zu erreichen. In einem Fall sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.

Namen der Vermittler wurden nicht genannt. Der Senat äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, hieß es. Der CDU-Politiker warf dem rot-grünen Senat diesbezüglich Intransparenz vor.

Übernachtungsangebote in Hamburg dürfen seit dem 1. April nur noch mit einer Registrierungsnummer auf den Plattformen veröffentlicht werden. Sie kann über ein Serviceportal online beantragt werden. Ohne die Nummer drohen Bußgelder bis zu 500 000 Euro. Die Stadt will so die Zweckentfremdung dringend benötigten Wohnraums verhindern. Bisher seien 3861 Wohnraumschutznummern vergeben worden (Stichtag: 25. Juni).

Die Vermieter-Plattform Airbnb hatte damit gerechnet, dass sich die Zahl der Anbieter durch die neue Regelung zunächst reduzieren werde. „Unsere Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass es viele Monate dauert, bis sich der Großteil aller Gastgeber registriert hat und wieder auf der Plattform aktiv ist.“ Airbnb verwies auch darauf, mit der Hansestadt zu kooperieren. Private Gastgeber dürften nur dann eine Unterkunft auf Airbnb schalten, wenn sie die Registrierungsnummer in ihrem Inserat angeben. „Es liegen Erkenntnisse vor, dass Airbnb Angebote ohne Wohnraumschutznummer von seiner Angebotsplattform entfernt“, heißt es in der Senatsantwort. Eine Aufstellung über sich rechtmäßig verhaltende Plattformen werde jedoch nicht geführt.

Für den CDU-Abgeordneten Ovens greift das Wohnraumschutzgesetz zu kurz: Für die Einziehung der Kultur- und Tourismustaxe hätte eine einfache, digitale Lösung gefunden werden können, um unnötige Bürokratie zu reduzieren, kritisierte er. Airbnb verweist darauf, über solch ein System seit 2014 zu verfügen und unter anderem für Frankfurt/Main und Dortmund solche Abgaben darüber einzuziehen.

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