Wiesbaden:„Bissiger Hund“: Das galt 2018 oftmals für Schäferhunde

Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei Beißattacken auf Menschen und andere Hunde in Hessen sind 2018 besonders häufig Schäferhunde aufgefallen. Das geht aus der Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervor. Nach Angaben des Ministeriums gab es im vergangenen Jahr 283 Vorfälle, bei denen Menschen durch Bisse verletzt wurden. Darunter waren 61 Beißattacken durch Schäferhunde und Schäferhund-Mischlinge. In zwei Fällen verletzten Schäferhunde einen Menschen schwer.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei Beißattacken auf Menschen und andere Hunde in Hessen sind 2018 besonders häufig Schäferhunde aufgefallen. Das geht aus der Antwort von Innenminister Peter Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervor. Nach Angaben des Ministeriums gab es im vergangenen Jahr 283 Vorfälle, bei denen Menschen durch Bisse verletzt wurden. Darunter waren 61 Beißattacken durch Schäferhunde und Schäferhund-Mischlinge. In zwei Fällen verletzten Schäferhunde einen Menschen schwer.

Sogenannte „Listenhunde“, die als potenziell gefährlich gelten und deren Haltung eine besondere Erlaubnis erfordern, waren demnach in 18 Beißattacken gegen Menschen aufgeführt. Darunter war auch der erste tödliche Vorfall seit Jahren, als ein Staffordshire-Terrier-Mischling in Bad König ein Baby in den Kopf biss und tötete.

Zudem gab es im vergangenen Jahr 266 Vorfälle, bei denen Hunde Artgenossen entweder verletzten (234 Fälle) oder tödlich verletzten (32 Fälle). Die sogenannten Listenhunde hatten hierbei einen Anteil von 13,2 Prozent. Auch hier waren Schäferhunde zahlenmäßig besonders häufig vertreten, nämlich in insgesamt 60 Fällen.

In der Kleinen Anfrage war es um die Zahl der Beißunfälle in den vergangenen zehn Jahren und die Beteiligung der als „gefährliche Hunde“ angesehenen Tiere gegangen. Nach der Hessischen Hundeverordnung sind nicht nur Pitbull- Staffordshire-Terrier oder ähnliche Hunderassen als solche einzustufen. Auch diejenigen, die einen Menschen gebissen oder „in Gefahr drohender Weise angesprungen haben“ gehören zu dieser Kategorie. Das gilt auch für Hunde, die andere Tiere bissen, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder trotz erkennbarer Unterwerfungsgesten ihrer Artgenossen.

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