Düsseldorf:Neues Gifttiergesetz soll auch Wohnungskontrollen erlauben

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Ein Reptilienexperte trägt die entwischte Monokelkobra in einem Behälter aus einem Hauseingang. (Foto: Marcel Kusch/dpa)

Das neue Gifttiergesetz für NRW soll auch die Möglichkeit vorsehen, dass die Wohnung bei einem begründeten Verdacht auf die illegale Haltung eines Tieres...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das neue Gifttiergesetz für NRW soll auch die Möglichkeit vorsehen, dass die Wohnung bei einem begründeten Verdacht auf die illegale Haltung eines Tieres kontrolliert wird. Dieser Passus wurde in dem aktuellen Gesetzentwurf ergänzt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das geplante Gesetz verbietet die Neuanschaffung von giftigen Schlangen, Spinnen oder Skorpionen. Wer bereits ein solches Tier besitzt, darf es unter bestimmten Bedingungen zunächst behalten. Verstöße sollen laut Entwurf hart bestraft werden.

Die Landesregierung reagiert mit ihrem Gesetzentwurf auf die Jagd nach einer hochgiftigen Monokelkobra in Herne, wegen der im August mehrere Häuser geräumt werden mussten. Laut Umweltministerium haben die Kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme mitgeteilt, dass es aus ihrer Sicht keine Bedenken gegen das Gesetz gibt. Auf Anregung der Kommunen wird ihnen im neuen Entwurf auch die Möglichkeit eingeräumt, auf eine Halter-Datenbank des Landesamts für Umwelt- und Naturschutz (LANUV) zuzugreifen. Zudem soll das LANUV berechtigt werden, eine Wohnung zu betreten, wenn es den Verdacht auf ein illegales Tier gibt - oder der Halter mutmaßlich gegen seine Pflichten verstößt.

Zu diesen Pflichten gehört es, dass man alle giftigen Tiere - die man schon besitzt und behalten will - bei den Behörden meldet. Ebenso muss man unverzüglich beim LANUV anrufen, wenn ein Tier entwischt. Behalten darf man seine giftigen Schlangen oder Spinnen nur, wenn man über 18 und „persönlich zuverlässig“ ist. Dazu muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Wurde man schon mal wegen eines Kapitalverbrechens, Hausfriedensbruchs oder Widerstands gegen die Polizei aktenkundig, muss man das Gifttier abgeben. Ebenso, wenn man zwei Mal betrunken eine Straftat begangen hat.

Weil die Kommunen bei entwichenen Tieren bisher oft auf den Kosten der Suchaktionen sitzen blieben, müssen Besitzer giftiger Tiere laut dem Entwurf auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zieht man mit dem Tier um, muss man das binnen zwei Wochen melden. Stirbt Schlange oder Skorpion, muss auch darüber das LANUV informiert werden. Wer dagegen verstößt, soll laut Gesetzentwurf bis zu 50 000 Euro zahlen.

Die Behörden sollen weitgehende Vollmachten bekommen, weshalb der aktuelle Gesetzentwurf in mehreren Punkten auf die „Einschränkung von Grundrechten“ verweist. Neben der Unverletzlichkeit der Wohnung geht es auch um das „Grundrecht auf Eigentum“: Illegale Tiere werden beschlagnahmt. Wer sich entgegen des Verbots neue Schlangen oder Spinnen anschafft, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.

„Mit dem Gefahrtiergesetz soll die private Haltung sehr giftiger Tiere weitgehend verboten werden. Wenn solche Gifttiere entwischen, werden sie zu einer öffentlichen Gefahr“, so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Der Entwurf wurde inzwischen dem Landtag zugeleitet. Verabschiedet werden könnte das Gesetz Mitte des Jahres.

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