Berlin:Verfassungsrichter weisen Hundehalter-Beschwerden zurück

Berlin (dpa/bb) - Drei Berliner Hundebesitzer sind mit Verfassungsbeschwerden gegen das neue Hundegesetz der Hauptstadt gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerden zurück, teilte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Ein Hundehalter hatte sich gegen eine Auflage von 2016 gewehrt, nach der ein Vierbeiner draußen am Halsband seine Adresse tragen muss. Der Mann sah seine eigene Privatsphäre verletzt. Die Richter argumentierten, dass er die Adresse auch verdeckt an Halsband oder Geschirr befestigen könne.

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Berlin (dpa/bb) - Drei Berliner Hundebesitzer sind mit Verfassungsbeschwerden gegen das neue Hundegesetz der Hauptstadt gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerden zurück, teilte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mit. Ein Hundehalter hatte sich gegen eine Auflage von 2016 gewehrt, nach der ein Vierbeiner draußen am Halsband seine Adresse tragen muss. Der Mann sah seine eigene Privatsphäre verletzt. Die Richter argumentierten, dass er die Adresse auch verdeckt an Halsband oder Geschirr befestigen könne.

Die andere Beschwerde reichten zwei Hobby-Hundezüchter ein, die in einem Verein Welpen aufziehen. Der Verkauf junger Hunde unter einem Jahr ist ihnen ohne offiziell nachgewiesene Fachkenntnisse seit 2016 verboten. Denn das Gesetz will illegalem Welpenhandel einen Riegel vorschieben. Das Gericht riet den Hobby-Züchtern, eine Sachkundeprüfung abzulegen. Dann dürften sie ihre Welpen wieder verkaufen.

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