Berlin:Berlin will Verbänden mehr Mitsprache beim Tierschutz geben

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Berlin (dpa/bb) - Verbände und Vereine sollen in Berlin mehr Mitspracherecht beim Tierschutz bekommen. Der rot-rot-grüne Senat nahm am Dienstag in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Klagerechts zur Kenntnis, wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) danach mitteilte. Tierschutzorganisationen sollen zum Beispiel im Vorfeld einbezogen werden, wenn es um eine Genehmigung von Tierversuchen geht oder um die Erlaubnis, Tiere auf Messen oder in Zoohandlungen auszustellen.

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Berlin (dpa/bb) - Verbände und Vereine sollen in Berlin mehr Mitspracherecht beim Tierschutz bekommen. Der rot-rot-grüne Senat nahm am Dienstag in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Klagerechts zur Kenntnis, wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) danach mitteilte. Tierschutzorganisationen sollen zum Beispiel im Vorfeld einbezogen werden, wenn es um eine Genehmigung von Tierversuchen geht oder um die Erlaubnis, Tiere auf Messen oder in Zoohandlungen auszustellen.

Auch der Klageweg soll möglich sein, wenn Behörden ihren Pflichten für den Tierschutz nicht nachkommen. Veterinärämter zum Beispiel sind dem Senator zufolge angehalten zu überprüfen, ob Tiere im Zirkus ordnungsgemäß gehalten werden.

Der Gesetzentwurf muss vom Senat noch beschlossen werden und kommt danach zur Debatte und Abstimmung ins Abgeordnetenhaus. Solche Klagerechte gibt es bereits in anderen Bundesländern.

Von der Industrie- und Handelskammer Berlin kam Kritik. Der Geschäftsführer des Bereichs Wirtschaft und Politik, Henrik Vagt, sagte: „Die Debatte um ein Gesetz über Klagerechte von Tierschutzorganisationen führt aus Forschungs- und Unternehmenssicht in die falsche Richtung. Medizinisch relevante Entwicklungen für den Menschen könnten über Jahre hinaus durch Rechtsunsicherheit blockiert werden, ohne den bereits hohen Schutz von Versuchstieren zu verbessern.“ Auf Berlin kämen laut Vagt mit einem solchen Gesetz potenziell Wettbewerbsnachteile zu.

Nach Angaben der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung soll das Ganze so ablaufen: Verbände haben die Möglichkeit einer Feststellungsklage. Das bedeutet, dass bei der Einreichung einer Klage die Tierversuchsgenehmigungen gerichtlich überprüft werden, von ihnen kann aber zunächst bereits Gebrauch gemacht werden können.

Der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach, betonte: „Mit dem neuen Gesetz stärken wir den Tierschutz, ohne die medizinische Forschung in Berlin zum Erliegen zu bringen. Das war uns sehr wichtig. Denn niemand wünscht sich Tierversuche, aber wir können etwa in der Krebsforschung oder in der Erforschung von Herz- Kreislauferkrankungen, der Todesursache Nummer eins, leider noch nicht darauf verzichten.“

Justizsenator Behrendt betonte nach der Sitzung, dass es bei den Berlinern eine hohe Sensibilität für den Tierschutz gebe. Im vergangenen Jahr seien von Behördenseite 280 Fälle von Tierversuchsanträgen genehmigt worden.

Bereits im Mai ging es im Abgeordnetenhaus in einer Plenarsitzung um Tierversuche. Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen wurde damals ein Antrag der Regierungsfraktionen angenommen, der zum Ziel hat, dass es weniger Tierversuche an Berliner Hochschulen geben soll.

Der Senat soll demnach bei der Erarbeitung einer Vorlage für die nächste Novellierung des Hochschulgesetzes die tierversuchsfreie Lehre und Forschung an den Berliner Hochschulen stärken. Auf die Verwendung von Tieren solle in der Lehre möglichst weitgehend verzichtet werden.

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