Soziales:Tafel entsetzt: Weniger Wohngeld wegen Lebensmitteln

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Berlin (dpa/bb) - Die Hilfsorganisation Berliner Tafel hat auf einen aus ihrer Sicht rechtswidrigen Fall aufmerksam gemacht. Das Bezirksamt Lichtenberg habe einem Antragsteller weniger Wohngeld zugesprochen, weil er regelmäßig Lebensmittel bei der Tafel abholte, teilte der Verein am Montag mit. Dies wurde demnach als Einnahme von 2892 Euro angerechnet. Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) betonte in einer Reaktion auf Facebook, dass er für die Entscheidung kein Verständnis habe, die Akte angefordert habe und das Ganze am Dienstag in der Sitzung des Bezirksamtes thematisieren werde.

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Berlin (dpa/bb) - Die Hilfsorganisation Berliner Tafel hat auf einen aus ihrer Sicht rechtswidrigen Fall aufmerksam gemacht. Das Bezirksamt Lichtenberg habe einem Antragsteller weniger Wohngeld zugesprochen, weil er regelmäßig Lebensmittel bei der Tafel abholte, teilte der Verein am Montag mit. Dies wurde demnach als Einnahme von 2892 Euro angerechnet. Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) betonte in einer Reaktion auf Facebook, dass er für die Entscheidung kein Verständnis habe, die Akte angefordert habe und das Ganze am Dienstag in der Sitzung des Bezirksamtes thematisieren werde.

Die Summe „Sachbezug Tafel“ wurde aufgeschlüsselt, so setzte das Bezirksamt monatlich 51 Euro für Frühstück und je 95 Euro für Mittag- und Abendessen an, wie aus dem Bescheid hervorgeht. Ein Student stellte laut Tafel-Angaben den Antrag für einen Mietzuschuss im Sommer 2018 und gab dabei die Spenden der Tafel an. Der Widerspruch gegen die Anrechnung der Lebensmittel wurde im März abgelehnt. Die Frist für eine mögliche Klage ist verstrichen - der Betroffene machte davon laut Tafel nicht Gebrauch.

Die 1993 gegründete Berliner Tafel sammelt Lebensmittelspenden und verteilt sie in 45 Ausgabestellen an bedürftige Menschen. Vereinsvorsitzende Sabine Werth zeigte sich laut Mitteilung entsetzt. Das Vorgehen der Behörde sei willkürlich.

In einer Stellungnahme teilte Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos, für die Linke) mit, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei, Details aus dem konkreten Fall zu kommunizieren. Grundsätzlich gelte, dass die Wohngeldstelle des Bezirksamtes bei der Berechnung des Wohngeldbedarfs eines Antragstellers auf Grundlage seiner Angaben sowie des Wohngeldgesetzes handele und versuche, individuelle Lösungen zu finden.

Sie betonte zugleich, dass es sich juristisch möglicherweise um eine Grauzone handele, weil es bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gebe, ob sachbezogene Leistungen wie Nahrungsmittel durch gemeinnützige Vereine als Einkommen angerechnet werden müssen. „Ich habe den Fall zum Anlass genommen, entsprechende juristische Stellungnahmen von unserem Rechtsamt sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu dieser grundsätzlichen Frage einzuholen.“

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