Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Die Sozialgerichte müssen in Eilverfahren zur Übernahme von Wohn- und Heizkosten prüfen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen, entschieden die Richter. Demnach darf die Eilbedürftigkeit nicht „schematisch“ beurteilt und die Anforderungen an ihre Glaubhaftmachung nicht „überspannt“ werden. Geklagt hatte ein Mann, der weniger Leistungen bekommen hatte, weil das Jobcenter davon ausgegangen war, dass er sich den Haushalt mit einer anderen Person teilte.
Soziales:Karlsruhe stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern vor Gericht
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Die Sozialgerichte müssen in Eilverfahren zur Übernahme von Wohn- und Heizkosten prüfen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen, entschieden die Richter. Demnach darf die Eilbedürftigkeit nicht "schematisch" beurteilt und die Anforderungen an ihre Glaubhaftmachung nicht "überspannt" werden. Geklagt hatte ein Mann, der weniger Leistungen bekommen hatte, weil das Jobcenter davon ausgegangen war, dass er sich den Haushalt mit einer anderen Person teilte.
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